Hallo,unsere Heizungsanlage hat gesponnen.Den Heizungsbauer angerufen.Er ist gekommen.Schaute sich die Sache an,meinte er kommt wieder,da die Solarpumpe defekt ist,muss eine neue bestellt werden.Dann kam er eine Woche später und baute neue Pumpe ein.Die nicht funktionierte.Dann kam er wieder und brachte die Pumpe zum Laufen.Kurz Zeit darauf kam die Rechnung.Die Frage ist die.Muss ich die Rechnung zahlen?Es gab keinen Auftrag an den Handwerker,weder schriftlich noch mündlich.Man meldete ihm die Störung,worauf derjenige meinte,er muss sich die Sache angucken.Drei Mal ist der Handwerker hier gewesen,ohne im Vorfeld dabei zu erwähnen,ob es Geld kosten würde oder es geht auf Garantie oder im Rahmen der Gewährleistung gut gemacht wird,da das Haus 4Jahre alt ist.Den Arbeitsnachweis gab es auch nicht,was wir aus dem Verlaufe der Baustelle kennen.Da der Handwerker immer einen ausfüllte,welchen wir mit der Unterschrift bestätigen sollten,dass er die Arbeiten durcgeführt hat.Soll ich die Rechnung zahlen?Eigentlich spätestens da,wo der Handwerker beim ersten Mal bei uns gewesen ist,sollte er uns Bescheid geben,was es kosten würde.Oder nicht?Man hätte ja dann schließlich evtl. Kostenvorschläge von verschiedenen Handwerkern eingeholt um sich für den evtl. günstigeren zu entscheiden.Oder sehe ich das falsch.Soll ich die Rechnung bezahlen?Dank Euch im Voraus
Die Ich-Form von Rechtsfragen…
… ist nicht erlaubt! FAQ:1129
Hallo!!
Wenn ein Kunde einen Handwerker anruft, sagen wir mal mit folgendem Text: „Meine Heizung funktioniert nicht richtig.“ Soll der Handwerker dann antworten: „Meine schon“? Oder: „Aha, danke für die Info. Wiederhören.“
Vermutlich würde ein Termin ausgemacht, um den Defekt festzustellen und zu beseitigen. Vermutlich läßt der Kunde den Handwerker rein, führt ihn zum Heizungsraum und läßt ihn machen. Das soll dann kein Auftrag sein?
Wenn nicht klar ist, ob eine Gewährleistung vorliegt, kann man da nicht vorher fragen?
Obwohl, die Rechtslage dazu würde mich aufgrund eines Artikels in der DHZ auch interessieren. Es gibt schon Kunden, bei denen man nach Unterschrift des Auftrags erst mal 14 Tage Widerrufsfrist abwarten sollte, bevor man sie notfallmäßig bei ausgefallener Heizung bedient.
Muss ich die Rechnung zahlen?Es gab
keinen Auftrag an den Handwerker,weder schriftlich noch
mündlich.
Die mehrfache Frage „Soll ich die Rechnung zahlen“ wird wegen Verstoß gegen FAQ:1129 vermutlich nicht zu beantworten sein.
Hans
Forums-Regeln
Moin!
Und darf ich mal fragen, warum die gleiche Anfrage hier dreimal erscheint?
Hier gibt’s Regeln im Forum, zu Einen, dass keine Mehrfachpostings erstellt werden, zum Anderen, dass bei Rechtsfragen nicht in der Ich-Form gefragt werden darf.
Und dann so ne Bleiwüste, bei der man Augenkrebs bekommt.
Furchtbar…
Gruß, Fo