Liebe/-r Experte/-in,
mein Bekannter hat 1 Rechnung bekommen
Es geht um Glasscheibe, die statt dünne Holzplatte
ca 90x50 cm in eine Holztür (billigste Ausführung)
eingebaut werden muss. Holzplatte war ein Provisorium, nicht befestigt.
Statt Glasscheibe bestellen, mitbrinigen und einbauen - (es geht um einfachste Holzleisten die mit dünne Nageln befestigt sind), hat er die TÜR ABTRANSPORTIERT (!)
Glas eingebaut oder einbauen lasse, 8 Meter (!) neue Leisten verwendet, Tür zurück gebracht und angehängt.
Für die Arbeiten hat er 360 Euro berechnet in 4,5 Arbeitsstunden.
Auw Wette kann mein Bekannter diesen Austausch in 30 Minuten machen, mehr braucht man definitv nicht, insbesonders ein „Profi“.
Handwerker ist nicht erreichbar, Büro hat er nicht, Telefonisch nur Anrufbeantworter.
Da es um Mietsache geht wurde das Geld vom Kaution abgezogen und mein Bekannter ist ist somit machtlos.
Neu Türblatt diese Qualität gleiche Größen kostet etwa 80 Euro.
Frage: Besteht eine Möglichkeit diesen Rechnung bestreiten? Soll der Handwerker nur notwendigste tun oder darf er ewtl. die Türen nach Schweiz verschicken und dort reparieren? Muss der Handwerker die Arbeiten und Umfang erst besprechen.
Kan man ein Sachverständiger holen damit diesen Rechnung als unangemessen annerkannt werden kann?
Welche Möglichkeiten gibt es noch sich gegen diese…
Laute Schweinerei schützen?
Danke im Voraus,
Jürgen