Handwerker Rechnung bestreiten

Liebe/-r Experte/-in,

mein Bekannter hat 1 Rechnung bekommen
Es geht um Glasscheibe, die statt dünne Holzplatte
ca 90x50 cm in eine Holztür (billigste Ausführung)
eingebaut werden muss. Holzplatte war ein Provisorium, nicht befestigt.

Statt Glasscheibe bestellen, mitbrinigen und einbauen - (es geht um einfachste Holzleisten die mit dünne Nageln befestigt sind), hat er die TÜR ABTRANSPORTIERT (!)
Glas eingebaut oder einbauen lasse, 8 Meter (!) neue Leisten verwendet, Tür zurück gebracht und angehängt.
Für die Arbeiten hat er 360 Euro berechnet in 4,5 Arbeitsstunden.
Auw Wette kann mein Bekannter diesen Austausch in 30 Minuten machen, mehr braucht man definitv nicht, insbesonders ein „Profi“.

Handwerker ist nicht erreichbar, Büro hat er nicht, Telefonisch nur Anrufbeantworter.
Da es um Mietsache geht wurde das Geld vom Kaution abgezogen und mein Bekannter ist ist somit machtlos.
Neu Türblatt diese Qualität gleiche Größen kostet etwa 80 Euro.

Frage: Besteht eine Möglichkeit diesen Rechnung bestreiten? Soll der Handwerker nur notwendigste tun oder darf er ewtl. die Türen nach Schweiz verschicken und dort reparieren? Muss der Handwerker die Arbeiten und Umfang erst besprechen.
Kan man ein Sachverständiger holen damit diesen Rechnung als unangemessen annerkannt werden kann?
Welche Möglichkeiten gibt es noch sich gegen diese…
Laute Schweinerei schützen?

Danke im Voraus,
Jürgen

Hallo Herr Torg,
sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer, bei der normalerweise der Handwerker angemeldet ist, die Rechnung prüfen zu lassen.
Die sagen Ihnen dann auch ob die Rechnung in Ordnung ist oder ob Sie etwas unternehmen können.
Es kann dann sein, dass der Handwerker abgemahnt wird.
Viele Grüße
P. Driemel

hallo mit so rechlichen sachen kenne ich mich nicht so gut aus ich bin eher für das handwerkliche aber was du so schreibst da würde ich auf alle fälle gegen angehen das hört sich gewaltig nach abzocke an leider kann ich nicht mehr dazu sagen gruß stephan