Ein Kunde A, bestellt einen Handwerker weil sein Kühlschrank nicht mehr kühlt, über den Servisecenter des Herstellers wird ihn eine Firma genannt die solche Reparaturen durchführt. Der Handwerker B kommt zum Termin, ersetzt ein defektes Teil. Alles funktioniert. A möchte die Rechnung ca. 350 Euro in Raten zahlen, was er bei dieser Fa. durchaus darf. B hat keine Rechnung fertig, hohlt es im Auto und schmeißt es dem Kunden in den Briefkasten und geht. Kunde hat nichts unterschrieben. Kunde zahlt nicht. Kann der Handwerker bzw. noch mit dem Geld rechnen, wie ist die Rechtslage, wie kann der B seine Arbeit nachweisen?
hi
bin Handwerker, kein Jurist
ich denke das Geschehen mal weiter…
der Handwerker wird eine Mahnung schicken, der Kunde muss sich also überlegen, wie er darauf reagiert
abstreiten, daß der Handwerker jemals da war, wie es der Frage wohl zu entnehmen ist? hohes Risiko, oder?
der Handwerker wird vor Gericht gehen. Es werden Beweise von beiden Seiten verlangt
Der Handwerker weiss, welchen Kühlschrank der Kunde hat und hat auch passende Ersatzteile eingekauft
Es gibt Rufnummernlisten auf der Telefonrechnung, Tätigkeitsnachweise bei der Firma …
Die fehlende Unterschrift wird voraussichtlich beim Gang vor Gericht nichts nützen
Schorsch