Handwerker Rechnung Pauschal VereinbarungNACHTRAG!

Hallo Freunde,

Hatte letztes Jahr ein Sanitärfirma beauftragt bei mir zuhause,Heizung uns Sanitärarbeiten durchzuführen,dafür haben wir Pauschalpreise beim Installation vereinbart.

Auch haben wir eine Festen Zeitpunkt vereinbart wo die Arbeiten erledigt sein müssten.

Habe eine Schriftliche Angebot vom Handwerker erhalten,wo später auch die Rechnung mit der Handwerkerrechnung zugesandt wurde,die Arbeiten hat der Handwerker verzögert bzw.nicht zur der angegebene Zeitpunkt erledigt,daraufhin habe ich ihn auch mehrere Fristen gesetzt und ihn aufgefordert die arbeiten zu erledigen,jedoch ohne erfolg.

Daraufhin habe ich einen anderen Sanitär Firma beauftragt,welche die Arbeiten erledigte.

Der Handwerker der die Arbeiten nicht erledigen konnte,bestand auf die vollständige auszahlungen der Rechnung da er angeblich 70%des arbeits geleistet hätte.

Habe jedoch an den anderen Handwerker Firma auch geld bezahlt,da er die Arbeiten vervollständigt hat.

Jetzt bekam ich vor einigen Monaten eine Rechnung von dem Handwerker welche nicht in der Lage war mir die Arbeiten Fristgerecht zu erledigen,wo er NACHTRÄGLICH Arbeitskosten in Rechnung stellt,auch für ein Arbeiter welche nie da war und ich solle auch für ihn bezahlen!!!

Daraufhin habe ich diese abgestritten,wo er mich dreisterweise auch noch angeklagt hat da ich ihm angeblich die Rechnungen nicht bezahlt hätte.

Habe sowohl den Schriftlichen Angebot als auch den Rechnung wo ausdrücklich draufsteht das wir PAUSCHAL preise vereinbart haben.

Er behauptet ich sollte eigenleistungen bringen wo nie davon die rede war.

Habe bereits mein Anwalt eingeschaltet jedoch möchte ich euch auch Fragen ob man nachdem eine Rechnung erstellt wird,im nachhinein Nachträge gemacht werden können schließlich habe ich ja den Angebot und den Rechnung wo nirgendwo von einem Eigenleistung die rede war,außerdem hätte ich erfahrung mit dem Handwerklichen Arbeiten hätte ich Sinnvollerweise doch keine Sanitär Firma beauftragt!

Bitte helft mir !!!

gibt es auch Gerichtliche Urteile gegen solche fällen?

Hallo

Das ist ein sehr komplexer Fall.

Generell gilt Der Kostenvoranschlag oder vereinbarte Preise sind bindend. Es darf bestenfalls eine Abweichung von 10% - 20% statt finden. Bei vereinbarten Festpreisen braucht nicht einmal eine Abweichung „toleriert“ werden. Ist ein Fixtermin vereinbart worden, ist dieser Termin bindend. Heißt bei einer Überschreitung kann ohne Verzögerung eine andere Firma mit der Fertigstellung beauftragt werden. (Im Einzelfall kann eine angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung erfolgen. Verstreicht diese erfolglos, kann dann auf jeden Fall ein Ersatzbetrieb beauftragt werden.) Die dadurch entstehende Rechnung kann von von dem alten "Kostenvoranschlag einfach abgezogen werden. Die erste Firma hat trotzdem Anspruch auf die Restvergütung, für Ihre Geleisteten Arbeiten. Dies muss sich dabei an dem Kostenvoranschlag orientieren. Sind Eigenleistungen schriftlich vereinbart worden? Das hat im Zweifelsfall der Unternehmer nach zu weisen. Mussten Arbeiten ausgeführt werden, die nicht im Kostenvoranschlag standen? oder nicht vereinbart waren? dann ist hierfür eine „ortsübliche“ Vergütung zu erbringen. Das war jetzt der einfache Teil. Jetzt zum komplizierten…

Sie müssen nachweisen das der erste Unternehmer lediglich das und das „geschaffen“ hat. Dies könnte Ihnen mit Hilfe der zweiten Firma gelingen, bzw. erfolgen. Im Regelfall ist hierfür sogar zusätzlich ein „amtlich vereidigter Gutachter“ notwendig, den Sie eventuell beauftragen, und auch selber bezahlen müssen. Ich hoffe Sie sind Rechtschutzversichert. Ansonsten kostet Sie der Spaß schnell mehrere Tausend Euro.

Die geleisteten Arbeitszeiten müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden. Deswegen lassen sich einige Arbeiter von seriösen Firmen nach getaner Arbeit auch Ihre Tätigkeit durch den Auftraggeber abzeichnen, bestätigen. Haben Sie „blind“ unterschrieben, wars das für Sie… Dann zahlen Sie!
Für den Arbeitsnachweis nimmt der Arbeitgeber in der Regel seine Stundenzettel seiner Arbeiter. Sie müssten hingegen nachweisen, das die Arbeiter, dann und dann gar nicht da waren. Das können Sie in der Regel nur mit einem Tages Arbeitsprotokoll, das Sie über die ständige Tätigkeit des gesamten Zeitraumes geführt haben, das der Handwerker nur dann und dann da war. Hilfreich sind weitere Zeugenaussagen, Fotos über den Baufortschritt, Tagesprotokolle usw. Manchmal vertrödeln einige Handwerker Ihre Zeit woanders… das die dann so und so lange in der Kneippe und oder beim Imbiss usw. waren könnte Zeugen liefern… Sie müssen das aber alles Beweisen… können Sie das?

Meine Erfahrung ist das die Kosten durch Gutachter, Anwalts und andere Beteiligte, die eigene Toleranzschwelle dadurch recht hoch gelegt werden sollte. Wie sie es drehen und wenden den Ärger und den Stress haben Sie auf jeden Fall an der Backe. In Ihrem Fall sollten Sie sogar einen Anwalt, der sich mit dieser Materie (Baurecht) auskennt einschalten. Ohne diesen werden Sie schnell scheitern.

Frage am Rande dazu: Ist die zu beklagende Firma Solvent? Sonst bekommen Sie recht, aber keine Kohle. Klären Sie dies vorher ab! Ist diese Handwerksfirma überhaupt für diese Arbeiten legitimiert gewesen? Meisterbrief? Eingetragen bei der Handwerkskammer? Sie bekommen für alles einfach einen Meisterbrief aus dem Internet gedruckt. Auch wenn dies gar nicht stimmt. Die Handwerkskammer könnte auch als Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. besprechen Sie dies mit Ihrem Anwalt. Immer im Hinterkopf das auch Anwälte gerne Geld verdienen…

Es grüßt
Andreas

Die 1. Firma muss nachweisen können, dass Sie die Arbeiten, für die sie die Rechnung geschrieben hat, mit den genannten Handwerkern wirklich ausgeführt hat. Gut, dass Sie auch etwas Schriftliches in der Hand haben. Ich würde auch den Betrieb, der den Auftrag fertig gemacht hat, als Zeugen hinzunehmen. Sie müssen ja berichten können, wie alles aussah, als sie die Arbeiten übernommen haben. Es ist richtig, sich Hilfe vom Anwalt zu holen. Sie haben fachliche Hilfe an Ihrer Seite, vertrauen Sie ihm und lassen ihn machen.

Hallo,
vorab: Gerichtsurteile hierzu kenne ich leider nicht.
Zu dem Fall: Wenn der Auftragnehmer die Arbeiten nicht oder nicht fristgerecht erledigt, sind Rechnungen -vor allem, wenn Pauschalpreis vereinbart wurde- um den entsprechenden prozentualen Anteil der nicht frist- und sachgerecht ausgeführten Arbeiten zu kürzen. (Beispiel: Rechnung 1.000 € vereinbart, davon wurden lediglich 70% erledigt = dann bezahlen 700 €). Wenn Du nun dadurch, dass Du einen neuen Auftragnehmer suchen musstest, der die nicht erledigten Arbeiten zu Ende geführt hat und dieser teurer war, als der mit dem 1. Auftragnehmer vereinbarte Preis, könntest Du dem 1. Auftragnehmer die Mehrkosten sogar in Rechnung stellen, da diese durch dessen Verschulden entstanden sind; muss allerdings nachweisbar sein.
Dies alles aber sollte Dir Dein Anwalt sagen können.
Viel Glück

Hallo,

da sind Sie ja an einen schönen Gauner geraten. Von dem brauchen Sie sich gar nichts gefallen lassen und der hat auch keine Rechte. Lassen Sie den nur klagen.
Sie haben ja alles schriftlich und Sie sollten Beweise sammeln. Fotos machen mit Datum, wie es z. B. zum vereinbarten Fertigstellungstermin ausgesehen hat.
Wenn es etwas ist, das man nicht fotografieren kann, z.B. Wasserläuft nicht, dann handschriftlich notieren und einen Zeugen bitten zu unterschreiben (z.B. Nachbar= besser als z.B. Ehefrau oder Freundin).

Zur Sicherheit würde ich jetzt auch so ein „Tagesprotokoll“ vom Nachfolge-Handwerker erstellen. Dieser kann dann auch gleichzeitig noch belegen, was er hat arbeiten müssen, weil es der Vorgänger noch nicht gemacht hat.
Er ist ein guter Zeuge für Sie !!!

Ich wünsche Ihnen viel Glück
Viele Grüße
Uli

Hallo.
Du hast es richtig gemacht,das du die rechnung nicht alles bezahlt hast,an den handwerker,der seine leistung nicht erbracht hat. Auch wenn ich einen vertrag mit einem kunden abschließe,bin ich als firma verpflichtet,auch meiner leistung in vollem umfang nachzu kommen. wenn ich meine arbeit bei dem kunden zu seiner zufriedenheit erledigt habe,dann stelle ich auch meine rechnung an ihn. sollte die höhe der summe etwas abweichen,als vorher im angebot vereinbart war,so muß ich das dem kunden auch erklären können. wenn ich meiner leistung nicht nach komme,und der kunde mich ein paar mal angeschrieben,oder auch telefonisch gebeten hat,meine arbeiten fristgerecht zu beenden,braucht der kunde auch nur die leistung zu bezahlen,die auch erbracht wurde.das du einen rechtsanwalt eingeschaltet hast,ist dein recht,und auch völlig richtig. lass den handwerker ruhig wegen des fehlenden geldes klagen. wenn du beweisen kannst,was alles bei euch vereinbart wurde,auch im vorfeld,kann dir nichts passieren.ich finde das einfach nur frech und dreist von dem handwerker,das er so gegen die kundschaft vor geht. er zieht somit das ganze handwerk in den schlechten ruf. zum glück gibt es auch viele ehrliche und gute handwerker,die ihre arbeit sehr ernst,und genau nehmen. wünsche dir trotzdem viel erfolg,und lass alles über deinen anwalt laufen,so fährst du am besten.

volker

Hallo cango,

zu dem Problem gibt es noch Fragen: Wurde mit den Handwerkern Stundenzettel vereinbart? Haben Sie z. B. eine Liste, in der die Handwerker Ihre geleisteten Arbeitsstunden abgezeichnet haben? Dies könnte im Streitfall sehr hilfreich sein. Ist das Vorangebot des ersten Handwerkers als verbindlicher Kostenvoranschlag zu sehen oder als rein pauschale Auflistung der anfallenden Handwerkerarbeiten? Man sieht das an einem Satz im Angebot: Verbindliches Angebot.
In diesem Falle haben sich beide Vertragsparteien bei Annahme und Arbeitsbeginn an die dortigen Vereinbarungen zu halten, und Sie hätten sehr gute Chancen vor Gericht.
Kann evtl. der zweite Handwerker eine Erklärung abgeben, dass die Arbeiten unvollständig waren? Das ist u. U. auch eine Idee, um dem ersten Handwerksbetrieb in der Art beizukommen.
Im Ernstfall könnte auch noch ein Sachverständigengutachten Klarheit bringen.
Hoffe, ein wenig helfen zu können.

Viele Grüße,
Paragraf-X