Ich habe von meinem Dachdecker eine Rechunung erhalten.
in der steht.
1 St. Velux Dachflächenfenster … eingebaut 495,00€
unten drunter der bertag netto
zzgl. MwSt
Betrag Brutto
Meine Frage, reicht das der STeuer um anerkannt zu werden?
Gruß
Ich habe von meinem Dachdecker eine Rechunung erhalten.
in der steht.
1 St. Velux Dachflächenfenster … eingebaut 495,00€
unten drunter der bertag netto
zzgl. MwSt
Betrag Brutto
Meine Frage, reicht das der STeuer um anerkannt zu werden?
Gruß
Hallo,
es werden nur die Arbeitszeit anerkannt. Material kann nicht abgesetzt werden.
Glg
hallo,
ja das ist mir bekannt.
also reicht diese rechnung nicht?
in der rechnung steht ja… Velux eingebaut - Betrag x
könnte auch alles als arbeitslohn gelten, oder?
muss da genau stehen.
z.b.
3std. fenster eingebaut 120€
oder reicht es wenn da steht.
fenster eingebaut 120€
??
vielen dank
Hallo,
Fenster eingebaut müsster reichen…
glg
also sollte die rechnung reichen die ich erhalten hab?!
Hallo,
Ja das reicht für das Finanzamt.
Wichtig ist der Firmenname,dem Unternehmer seine UST-Nr. und eventuell ein Beleg wie Sie den Betrag bezahlt haben.
(online-überweisung) bei barzahlung Unterschrift des Unternehmers.
Gruß
monika61
Hallo,
leider kann ich hier nur meine Meinung äußern, Rechtsauskünfte oder steuerrechtliche Auskünfte darf ich nicht abgeben.
Wenn ich von meinem eigenem Geschäft ausgehe wo ich Rechnungen stelle, sieht das so aus:
Aufschlüsselung
a) Summe Ware/Artikel (Einzelpreis dann Gesamtpreis)
b) Summe Arbeitszeit (Stundenlohn mal erbrachte gesamtarbeitszeit)
c) = Summe gesamt Netto
d) zzgl. Mehrwertsteuer
e) = Gesamtsumme zu zahlen.
Wichtig ist das die Steuernummer oder die UID Steuernummer des Rechnungsstellers auf der Rechnung mit aufgeführt wird, ansonsten erkennt das FA die Rechnung nicht an.
Hallo
Ja müsste eigentlich reichen.
MfG
Mivhelle