Handwerker rechnung vor vollendung

Hallo! Unser Handwerker will die Komplette Rechnung bezahlt haben obwohl sie noch nicht fertig sind! Muss ich zahlen?Danke für Hilfe

Hallo! Unser Handwerker will die Komplette Rechnung bezahlt
haben obwohl sie noch nicht fertig sind! Muss ich zahlen?Danke
für Hilfe

Hallo,
nein, falls Sie nicht einen Vorschuss vereinbart hatten, dann ist erst mit Vollendung der Arbeit auch seine Rechnung fällig ! Achtung und muss auch erst nach der Abnahme der Leistung durch Sie, bezahlt werden.
Ein Verweis auf VOB gilt nur dann wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde, oder wenn Sie keine Privatperson sind.
Lassen Sie sich also nicht einschüchtern und zahlen Sie erst bei Vollendung, falls er droht können Sie immer noch einen Abschlag vereinbaren und zahlen, jedoch nicht mehr als 10% der gesamt Bruttosumme.

mfg

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Hoi!

Kommt drauf an: arbeitet er auf Stundenbasis, kann er die geleisteten Stunden berechnen, wenn er auf pauschal oder Einheitspreis schafft und die Abnahme bereits erfolgt ist, hat er auch erst einmal Anspruch auf sein Geld, unabhängig von Restmängeln. Wenn es Zahlungspläne gibt, ggf. ebenfalls.
Wenn es Unstimmigkeiten gibt, mit ihm reden. Nötigenfalls soll er die Rechung abändern in eine Abschlagsrechnung in beiderseits abgesegneter Höhe. Wenn die dann fix bezahlt wird hat er was er braucht: Geld am Monatsende um ein paar Löhne und Lieferanten zu zahlen. Sonst wird er nie fertig, weil pleite. Da bei einer Pleite auch das Thema Garantie durch ist, ist hier beiderseitige Mithilfe sinnig.

Tschou
ASC

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befragen Sie einen Rechtsanwalt!

Hallo

  1. Hast Du ein schriftliches Angebot? Wenn ja welche Zahlungsmodalitäten sind niedergeschrieben.

  2. Sind irgendwelche mündliche Absprachen vereinbart worden?

  3. Normalerweise muß eine Rechnung erst nach erfolgter Abnahme der Leistung beglichen worden. Ist die Arbeit abgenommen worden z. B. von dir? und wurde dies protokoliert?

Außer Frage steht das eine Rechnung nach erfolgter Leistung (also wenn die Arbeit fertig ist, und abgenommen wurde, bezahlt werden muss.

MFG

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SgInserent,

Rechtsberatung ist uns eigentlich nicht erlaubt. Trotzdem die bitte unverbindlichen Hinweise:

  1. Es ist zu fragen, warum der Handwerker die Rechnung sofort bezahlt haben will. Hat er Angst, dass er das Geld anschließend nicht bekommt oder was steckt dahinter?

  2. Es kommt natürlich auch darauf an, was vereinbart wurde. In der Regel ist aber immer als üblich anzusehen und auch als stillschweigend vereinbart anzusehen, dass der Handwerker die Leistung nach erbrachten Diensten bekommt. Nicht vorher.

3.Es ist uns auch unklar, wie der Handwerker überhaupt den Zeitaufwand und den Materialeinsatz abschätzen kann, wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde.

Von daher ist u.E. klar, dass die Rechnung erst nach Fertigstellung bezahlt werden braucht.

MfG

ah

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Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich würde erst mal sagen nein, außer es wurden entsprechende Zahlungsmodalitäten voher schriftlich vereinbahrt.

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Das kommt auf den Vertrag an.
Grundsätlich erst einmal nein. Wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht worden ist, kann aber ein Abschlag auf die Gesamtrechnung verlangt und bezahlt werden. Der Abschlag sollte der erbrachten Leistung prozentual entsprechen.

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Hallo gans klar nein wenn mängel sind oder unstimmigkeiten ?
in einem Vertrag sollte sowas drinstehen wieviel und wann Rechnungen Bezahlt werden müssen,was ist mit Gewährleistungs einbehalt ? X Prozent der Bausumme auf ein extra konto bekommt er nach 2 oder 5 Jahren liegt am Vertrag den sie haben , Nach VOB 2 Jahre Nach BGB 5 Jahre .Ich hoffe ich konnte Helfen( und es war nicht nur ein Wasserhan zu wechzeln)
mfg

Guten Tag,
ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, jedoch rate ich dringend davon ab vor Abschluß einer gesammten Leistung
die volle Rechnung zu bezahlen. Nur so behalten sie ein Druckmittel um sich zu wehren. Sollte der Handwerker
auf „stur schalten“ und mit abbruch der Arbeiten drohen,
setzen sie ihm eine Frist. Danach nehmen sie einen andern. Abschlagszahlungen sind durchaus üblich und auch für den Hanhwerker eine faire Sache.
Nicht Einschüchtern lassen!
Viel Erfolg.
MfG
R. Vöge

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nein, natürlich nicht. Sie können aus Vertrauen raus die volle Summe zahlen, müssen aber auf keinen Fall. Wenn Sie abschätzen können wieviel Prozent erledigt sind, dann würde ich die hälfte von der Rechnungssumme bezahlen. also 70 % fachlich erledigt=50% von der Rechnungssumme.

Nein, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Nach VOB ist sogar ein Gewährleistungseinbehalt möglich. Normalerweise aber BGB-Vertrag und dann Betrag erst fällig, wenn Leistung erbracht. Üblicherweise sind 30Tage Zahlungsfrist auch wenn der Handwerker kürzere Fristen schreibt.

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Nein

Bei Fertigstellung erfolgt die Abnahme, vorher ist die Rechnung nicht fällig sofern nicht anders vereinbart.

Die ausstehenden Leistungen bis zur Fertigstellung sind schriftlich zu dokumentieren und am besen per Fax (Versendungsnacheis) an den Handwerker zu senden.

Bei einer grösseren Summe erfolgt die spätere Abnahme bei Fertigstellung ebenfalls schriftlich.

Viel Erfolg

Martin Kremser

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Hallo laterza,
das geht natürlich nicht. Er kann eine Abschlagrechnung für die erbrachte Leistung und das gelieferte Material in Rechnung stellen. Schlussrechnung darf erst nach Fertigstellung der Leistung gestellt werden.

Grüße Katharina

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