Hallo zusammen,
neulich beim Mittagstisch kam die folgende Diskussion auf. Der Herr Mieter lässt von einem Herrn Teppichverleger einen Teppich (Auslegeware, teilweise verklebt) einen Teppich verlegen. Man einigt sich in feinerster Eintracht darauf, dass keiner der beiden eine Rechnung braucht. Der Herr Teppichverleger steht also eines schönen Tages mit einer handschriftlichen Aufstellung seiner Auslagen und Arbeitszeit beim Herrn Mieter und der Herr Mieter bezahlt den geforderten Betrag (sagen wir mal, das seien um die 1000 Euro - also gar keine Bagatelle) in bar. Der Herr Teppichverleger quittiert das auf dem Zettel mit der Kostenaufstellung und sie laufen auseinander.
Nun gibt es Scherereien zwischen den beiden (vielleicht Mängel in der Arbeit des Herrn Handwerkers, vielleicht Spinnerei des Herrn Mieters, völlig wurscht) und der Herr Mieter will dem Herrn Teppichverleger böses. Er denkt sich, dass er das vielleicht mit Hilfe dieser stattgefunden habenden Schwarzarbeit tun könnte. Was würde denn nun passieren, wenn der Herr Mieter einen auf „reumütiger Sünder“ macht und sein falsches Tun scheinheilig beim Finanzamt selbt anzeigt? Was würde dem Herrn Mieter passieren? Was dem Herrn Teppichverleger?
Achja - es ist klar, dass dieser Ansatz weder zielführend ist noch nett noch ist überhaupt Schwarzarbeit in Ordnung. Es geht wirklich nur um einen fiktiven Fall und nicht um die moralische Sache oder einen lösungsorientierten Ansatz.
*wink*
Petzi