Mal angenommen, an einem Haus wird eine Rund-um-Wärmedämmung vorgenommen.
Dieses Haus wäre freistehend, mit einem Garten drumherum.
Die Handwerker wären ausdrücklich darauf hingewiesen worden, eine gut verpackte und mit einem großen Brett gesicherte Pflanze nicht anzurühren,
diese Pflanze stört die Arbeit der Handwerker keineswegs.
Nun weiter angenommen, die Handwerker hielten sich nicht daran und zerstören dadurch die Pflanze, indem die knapp 2m langen Rankäste bis zum Boden abgerissen werden.
Wäre dies Sachbeschädigung?
Die Handwerker wurden in diesem fiktiven Fall sogar mehrmals darauf hingewiesen.
Und wie könnte man in einem solchen Fall den Wert ermitteln?
Wäre dies Sachbeschädigung?
Auf jeden Fall ist das ein Haftpflichtfall, es steht zu hoffen, dass der Handwerker versichert ist.
Und wie könnte man in einem solchen Fall den Wert ermitteln?
In einer Gärtnerei fragen, was so eine Plfanze kosten würde, wenn man sie denn kaufen könnte.