Handwerker Vertrag

Eine wahre Geschichte - wie geht sie wohl aus?
Es war einmal eine wunderschöne junge Frau, die leider Ärger mit einem verwunschenen Brunnen hatte. Da rief sie einen feschen Bub, der da buddeln sollte. Ein Vertrag wurde mündlich geschlossen, und der Brunnen wurde soweit wieder instand gesetzt.
Der Bursche kam aber danach nie wieder, und die junge Maid musste sogar die Buddelstelle selbst wieder zuschütten. Das besprochene Flickwerk am Brunnenrand wurde von dem fahrenden Handwerker auch nicht repariert.

Nun sitzt die holde Maid seit nun 2 Jahren da und wartet sehnsüchtigen Herzens auf den Helden, dass er den Brunnenrand repariere. Schließlich wohnt er gleich neben der Dorfeiche - seine Wanderschaft hat er schon hinter sich. Eine Rechnung hat sie bis heute auch nicht bekommen.

Sicher darf sie auf dem Dorfmarkt einen anderen Handwerkersburschen für die Restarbeiten herbeirufen…

Muss die Schöne nun für immer die ausgemachten 500 Golddukaten vorrätig halten, falls er doch noch einmal zurückkehrt und Entlohnung fordert? Sie würde die fleißige Arbeit ja gern entlohnen, doch sie wäre auch nicht traurig, wenn sie es nicht mehr müsste. Schlafende Hunde will sie natürlich nicht wecken.

Holde Maid!

Eure Erlaubnis zur Antwort stillschweigend vorausgesetzet beeile ich mich untertänigst zu vermerken, was folgt.

Eine wahre Geschichte - wie geht sie wohl aus?
Es war einmal eine wunderschöne junge Frau, die leider Ärger
mit einem verwunschenen Brunnen hatte. Da rief sie einen
feschen Bub, der da buddeln sollte. Ein Vertrag wurde mündlich
geschlossen, und der Brunnen wurde soweit wieder instand
gesetzt.
Der Bursche kam aber danach nie wieder, und die junge Maid
musste sogar die Buddelstelle selbst wieder zuschütten. Das
besprochene Flickwerk am Brunnenrand wurde von dem fahrenden
Handwerker auch nicht repariert.

Es ist zu erörtern, ob es sich bei den Arbeiten an besagtem Bronn um eine Bauleistung dreht oder einen Werkvertrag, denn hierob unterscheiden sich die Verjährungsfristen für gegenseitige Ansprüche hieraus.

Muss die Schöne nun für immer die ausgemachten 500 Golddukaten
vorrätig halten, falls er doch noch einmal zurückkehrt und
Entlohnung fordert? Sie würde die fleißige Arbeit ja gern
entlohnen, doch sie wäre auch nicht traurig, wenn sie es nicht
mehr müsste. Schlafende Hunde will sie natürlich nicht wecken.

Sie hat die unvollständige Stelle von einem Künstler in Öl malen lassen, auf dass sie das unfertige Flickwerk auf ewig beweisen und bei Gericht vor Gottes Antlitz beschwören könne?

Dann, so der Baumann einen Anspruch erhübe, würde ich ausrufen: „Halt ein, Recke! 200 Dukaten seien hier dein Lohn! Blamieret doch die ganze Innung mit unfeilem Werk!“

Holder Herr,

was Ihr der edlen Dame vorschlägt nennet man in der Juristerei ganz schnöde eine „Ersatzvornahme“. Zur Vornahme der sülben ist es aber erforderlich den schlampigen Vertreter seiner Zunft darauf hinzuweisen das man es einem anderen Vertreter der Zunft tun lassen werde sollte er den seinen Arsch nicht schnell herbei bewegen.

Gar ewig muss die edle Frau Ihre Dukaten nicht bewahren, denn wenn nach drei Jahren dann der Gedenktag für den heiligen Silvester folget, dann sind die Ansprüche des Handwerkers verjähret.

Seid gegrüßt
Lumpi

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Doch hätt der Baumeister sich als solcher am Bronn ordentlich verdingt und wir reden - rein fiktiv - von einer Bauleistung, sieht das dann nicht anders aus?