Handwerker während Mittagsruhe?

Sind allgemein maschinelles Bohren und andere lautstarke Renovierungsarbeiten während der Mittagsruhe (11:30-15 Uhr) generell gestattet oder darf dies nur bei Gefahr im Verzug (Rohrbruch etc.) erfolgen?

Sind allgemein maschinelles Bohren und andere lautstarke
Renovierungsarbeiten während der Mittagsruhe (11:30-15 Uhr)
generell gestattet oder darf dies nur bei Gefahr im Verzug
(Rohrbruch etc.) erfolgen?

Hallo,
Ohne Gewähr
Arbeiten von Handwerkern sind auf keine feste Zeit zu legen,
da diese eine 8 Std. Arbeitszeit haben und nicht einfach
von 13:00 - 15.00 Uhr nur nichts tun können.
Arbeiten vom MIETER selbst sind in den Ruhezeiten zu vermeiden,
hat dieser für bestimmt Arbeiten eine Firma beauftrag gilt das obige.
Mittagsruhe ist von 13:00 - 15:00 Uhr und nicht mehr von 11:30 - 15:00 Uhr.
So weiss ich das nur.
Verbessert micht falss es so falsch sein sollte :smile:
Gruss
Frank

‚Mittagsruhe‘ gibt es eigentlich nicht mehr …
Hallo PC-Shark,

Mittagsruhe ist von 13:00 - 15:00 Uhr und nicht mehr von 11:30

  • 15:00 Uhr.

Irgendwann um 2000 herum wurde zumindest bei uns in NRW das Immissionsschutzgesetz (darin ist unter anderem die Sache mit dem Lärm geregelt) dahingehend geändert, dass es nur noch die Nachtruhe, aber keine Mittagsruhe mehr gibt.

Die einzige Art, eine Mittagsruhe mehr oder minder verbindlich zu regeln, wäre eine Hausordnung. Und die ist nur dann gültig, wenn sie verbindlich ein Anhang zum Mietvertrag ist und nicht nur vom Eigentümer oder einem Verwalter nachträglich aufgesetzt wurde.

Gruß
Jürgen

… was aber nicht zum Glauben führen soll, dass jeglicher Machinenlärm erlaubt ist.
Gem. § 7 der 32. BImSchV ist nämlich zwischen 17.00 und 9.00 Uhr und zwischen 13.00 und 15.00 Uhr weiterhin der Betrieb bestimmter lärmintensiver Machinen verboten. Eine Bohrmaschine gehört allerdings nicht dazu.

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