Hallo!
Es ist ja möglich, die Kosten von Handwerkern, z. B. einem Gärtner, steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend zu machen (20 %
meine ich).
Angenommen, ein Mehrparteienhaus hat einen Gärtner, der die Gartenanlage pflegt. Diese Kosten werden mittels Nebenkostenabrechnung des Vermieters auf die Mieter umgelegt. Die Nebenkostenabrechnung kommt allerdings für gewöhnlich erst einige Monate später nach Jahresende bzw. Leistungszeitraum des Gärtners. In der Zwischenzeit ist die Lohnsteuererklärung für das betreffende Jahr allerdings schon getätigt worden.
Ist es für den Erklärenden möglich, diese Ausgaben ein Jahr später geltend zu machen? (Gärter leistete 2009, NBK kam 2010, Steuererklärung für 2010 im Jahr 2011.) Wie ist die rechtliche Lage?
MFG