Wir haben vor 1,5 Jahren ein Haus gekauft und komplett saniert. Der Fensterbauer war leider nicht so der Vorzeige-Handwerker. Verschiedene Mängel zeigten sich. 2 Fenster wurden zackig abgesägt, so daß wir eine Blende anbringen mußten, eine Balkontür mußte der Rolladen erneuert werden, da der zu schmal war, und 4 Fenstern hat er bei der Acrylfuge ziemlich gepfuscht, also hässlich, dick oder Bauschaum schaut hervor. Alles in allem also nicht zu unserer Zufriedenheit, er wollte sich bei jedem Mangel rausreden und manches ging auch nicht zum Beheben, bzw. daß krumme meinte er sei nicht schlimm. Also haben wir am Ende einen angemessenen Betrag an der Rechnung gekürzt.
Nun ist der Fall eingetreten, daß einer unserer elektrischer Rolladen nicht richtig funktioniert. Wir haben vor 4 MOnaten schon mal angerufen, da meinte er, daß er nicht besonders gewillt sei, zu uns zu kommen wegen dem Abzug an der Rechnung. Wir sollen den Elektriker fragen,daß sei ein elektrisches Problem. Haben wir dann getan, der war auch hier und konnte keinen Fehler seitens der Elektrik feststellen. Nun wollen wir unseren Fensterbauer erneut anrufen, allerdings geht dieser nichtmehr ans Telefon.
Habe ich jetzt die Möglichkeit, den Fehler von einem anderen Fensterbauer beseitigen zu lassen und dem der es ursprünglich eingebaut hat in Rechnung zu stellen?
Gehe zur zuständigen Handwerkskammer, trage dieses dort vor und bitte um entsprechenden Rat; habe dieses vor langer Zeit auch einmal so gemacht und bin diesem Rat gefolgt; dann ging auf einmal alles sehr schnell zu meiner Zufriedenheit über die ‚Bühne‘.
Telefonieren hilft da sowieso nichts, da man nichts in der Hand hat. Ein Einschreibbrief übt Druck aus und man hat einen Nachweis im Falle einer ggf. notwendigen Klage vor dem Zivilgericht.
Hallo Edelweiss75,
Ihr müsstet den Fensterbauer schriftlich auffordern den Mangel bis zum … zu beheben. (ca. 14 Tage) reagiert er nicht, dann schriftlich abmahnen (14 Tage), dass Ihr einen anderen Handwerker auf Seine Kosten beauftragen werdet. Reagiert er wieder nicht reagiert, könnt Ihr einen anderen beauftragen und das Geld einklagen. Besser wäre aber noch, ein Gutachten über die Mängel zu haben (Kostet, muß aber der Handwerker letztlich bezahlen). Dies ist unerfreulich kostet Zeit und Geld, aber so ist der rechtlich sichere Weg.
Liebe Grüße
J.B.
Hallo,
prinzipiell hat jeder Handwerker einNachbesserungsrecht. Da dieser das ablehnt kann jemand anders das reparieren.die Rechnung geht an den ersten. Aber alles schriftlich oder mit Zeugen absichern lassen. Noch haben Sie ja eine Gewährleistung auf die Arbeit.
Bin kein Rechtsanwalt, daher meine Aussage nur mit Vorbehalt zu verstehen.
Hallo Edelweiss75
Sie mussen eine Mängelliste erstellen.
Dem Handwerker mit der Bitte zustellen die Mängel zu beseitigen.(Gewährleistung 5 Jahre)
Dem Handwerker schriftlich eine Frist setzen
die Mängel zu beseitigen.
Sollte dies alles nicht helfen,könnte man die
Mängel von einem anderen Handwerker instandsetzen
lassen,und dann dem Fensterbauer in Rechnung stellen.
Aber ob Sie dann Ihr Geld bekommen ???
Oder das Ganze einem Anwalt übergeben.
Hallo Edelweiss75
mir ist vor vielen Jahren beim Neubau änliches passiert- allerdings bei anderen Gewerken. Ich haben dem Handwerker eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel gesetzt und die Rechnung gekürzt. Nachem nichts geschah, habe ich die Arbeiten durch andere Handwerker von dem zurückbehaltenen Betrag erledigen lassen. Da sollte man nicht lange fackeln. Wenn nun die Beseitigung von Mängeln dem Verursacher nachträglich zusätzlich zum Zurückbehaltungsbetrag in Rechnung gestellt werden soll - wird es wohl auf ein Sachverständigen Gutachten hinauslaufen. Das kann je nach Beweislage schwierig und langwierig werden und einen Rechtsanwalt und den Klageweg zur Folge haben. Es ist fraglich, ob sich das lohnt.
Danke erstmal.
Es ist ja so, daß der elektrische Rolladen nichtmehr tut und das innerhalb der Gewährleistungspflicht/Garantie ist. Hat ja nix mit Mängel an der eigendlichen Leistung zu tun.
hallo Edelweiss75!Da kann ich dir leider nicht weiter helfen, weil von so einen Problem gar keine Ahnung habe.Entschuldige bitte ich hatte aber so einen Fall schon einmal gehört. Weiss aber nicht ob das rechtens ist.
hallo,
meines erachtens ist dies soviel ich weiss, die aufgabe
eines Juristen oder ähnlich beauftragten(Polizei) sowas zu klären und nicht die eines Handwerkers.
Die Rechnung würde der Fensterbauer ohnehin nicht bezahlen
Die Anerkennung eines Garantieschadens ist nicht definitiv gegeben. Sebständiges Entscheiden und Rechnung verschicken ist bedenklich.
Regressforderung muss vermutlich eingeklagt werden. Bei dem geringen Streitwert auch nicht ratsam.
Mein Vorschlag: Versuchen mit dem Fensterbauer eine Einigung zu erzielen. Ggf. mit etwas Nachdruck, z. B. Anwalt drohen. Aber erst wenn der Fensterbauer sich weiterhin sturr zeigt.
Hallo, wenn Du die Mängel von einem anderen Handwerker beheben läßt, und Deinem „Vorzeige-Handwerker“ die Rechnung schickst, wirst Du wahrscheinlich lange auf das Geld warten; so wie er jetzt auch nicht mehr reagiert. Ich würde ihm mal mit einem Brief von einem Anwalt konfrontieren. Das könnte ihn einschüchtern und sich vielleicht wieder willig zeigen.
Gruß Eberhard