Handwerkerärger - Handhabe Eigentum

Hallo,
ich habe eine etwas knifflige Frage.
Wir hatten letztes Jahr einen Handwerker für verschiedene Aufgaben beauftragt, leider nur mündlich (immerhin gab es einen Zeugen)
Daraufhin wurde ein Teil der Gewerke erledigt, der andere Teil nicht, dieser war aber auch schon zu Teil bezahlt.
Da keinerlei Kontakt mehr zum Handwerker aufgenommen werden konnte (über 6 Monate…), hatten wir schriftlich (per Einschreiben) ein entgültiges Ausführungsdatum und einen Nachtermin (mit separatem Schreiben) gesetzt.
Als daraufhin kein Kontakt zustande kam, haben wir wieder per Einschreiben den mündlichen Vertrag gekündigt.
Allerdings verblieben Gegenstände des Handwerkers auf unserem Grundstück.
Nun, was mache ich jetzt mit diesen Gegenständen?

Ich hätte nun den Handwerker per Einschreiben wieder um Kontakt gebeten, aber was mache ich mit dem Zeug, wenn sich die Person wieder nicht meldet?
Muss ich die Teile einlagern? Kann ich sie verkaufen und mein ausstehendes Geld so zum Teil reinholen??
Leider sind die Teile zu groß um sie mal kurz ins Auto zu werfen, sonst würde ich sie dekorativ vor dem Haus des Handwerkers aufstellen…

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe, ich fühle mich hier sehr unsicher…

Du kannst Schreiben ganz zuverlässig über den zuständigen Gerichtsvollzieher zustellen lassen (Gebühr!). Drohe an, die zurückgelassenen Gegenstände als Sicherheitsleistung einzubehalten und gegebenenfalls nach angemessener Frist zu veräußern, um Deinen Schaden zumindest teilweise zu begleichen.
Gruß
Hans

In der Tat keine ganz leichte Frage, da das Gesetz das nicht vollständig regelt. Selbstverständlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Kerl das Zeug abholt, bzw ein Recht es selbst woanders hinzubringen (§§ 859, 862 BGB) Allerdings sind Sie dabei nach „Treu und Glauben u mit Rücksicht auf die Verkehrssitte“ verpflichtet, die Gegenstände im zumutbaren Bereich zu schützen (Bspw. bei Regen abdecken) Eine Idee wäre es, den Handwerker einfach mal mit Zeugen anrufen (Telefon lautstellen) und zur Rede zu stellen. Wenn kein Kontakt zustandekommt, wäre eine Klage auf Abnahme der Sachen(wenn die Teile über 5000 € wert sind zwingend mit Anwalt) anzudenken. Im Extremfall könnte man das Ganze per Gerichtsvollzieher zu ihm fahren lassen. Kostet natürlich entsprechenden Vorschuss.