Hallo,
ich habe eine etwas knifflige Frage.
Wir hatten letztes Jahr einen Handwerker für verschiedene Aufgaben beauftragt, leider nur mündlich (immerhin gab es einen Zeugen)
Daraufhin wurde ein Teil der Gewerke erledigt, der andere Teil nicht, dieser war aber auch schon zu Teil bezahlt.
Da keinerlei Kontakt mehr zum Handwerker aufgenommen werden konnte (über 6 Monate…), hatten wir schriftlich (per Einschreiben) ein entgültiges Ausführungsdatum und einen Nachtermin (mit separatem Schreiben) gesetzt.
Als daraufhin kein Kontakt zustande kam, haben wir wieder per Einschreiben den mündlichen Vertrag gekündigt.
Allerdings verblieben Gegenstände des Handwerkers auf unserem Grundstück.
Nun, was mache ich jetzt mit diesen Gegenständen?
Ich hätte nun den Handwerker per Einschreiben wieder um Kontakt gebeten, aber was mache ich mit dem Zeug, wenn sich die Person wieder nicht meldet?
Muss ich die Teile einlagern? Kann ich sie verkaufen und mein ausstehendes Geld so zum Teil reinholen??
Leider sind die Teile zu groß um sie mal kurz ins Auto zu werfen, sonst würde ich sie dekorativ vor dem Haus des Handwerkers aufstellen…
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe, ich fühle mich hier sehr unsicher…