Folgendes Szenario:
Kunde informiert Vermieterin telfonisch,daß Badewannen-Hahn nicht funktioniert und der Abfluß von Badewanne und Waschbecken schwer geht.Vermieterin schickt dem Mieter eine Kopie des Schreibens von ihr an die Geamthausverwaltung des Hauses,daß sich diese mit dem Mieter in Verbindung setzen soll.
Eine von der Hausverwaltung beauftragte Firma schickt einen Handwerker zum Mieter,es stellt sich bei der Reparatur heraus,daß kein passender Syphon zur Hand ist,und es einen Tag später erledigt werden soll.(Wieso eigentlich nicht am gleichen Tag?)Die Firma würde den Mieter umgehend anrufen wegen exakten Termin am folgenden Tag.
Mieter ruft nach stundenlangem Warten selber die Firma an,die ihm die Antwort präsentiert,daß die Hausverwaltung die „Zusätzliche Arbeit“,also Austausch des Syphons vom Waschbecken nicht bezahlen würde.(Das Problem des Wasserhahns hatte sich als harmlos erwiesen)Sie hat jedoch den kompletten Auftrag erteilt…?
Wer kommt auf?Kurz und bündige Frage.
Lieben Gruß mit der Bitte um eine sachdienliche Antwort und keine Diskussionseröffnung.
David