Hallo zusammen,
bei uns wurden in 2004 neue Kunststoff-Fenster, ein grosses Fenster mit zwei
feststehenden Seitenteilen eingebaut, bei denen nach 3 Jahren Undichtigkeiten
auftraten. Der Fensterbauer hat daraufhin die Verfugung der Seitenteile aussen
erneuert.
Nachdem nun erneut Wasserschäden zu verzeichnen sind, fiel mir bei genauerer
Begutachtung auf, dass die Seitenteile anders als das grosse Fenster nicht über
einen Falz zur Aufnahme des Fensterbleches verfügen, sondern dieses an der
Aussenseite des Rahmens anliegt, und die nach oben offene Fuge mittels Acryl
verschlossen wurde. Reisst die Fuge, sickert alles Wasser ins Mauerwerk.
Womöglich hat der Fensterbauer hier Rahmen verbaut die überhaupt nicht für den
Aussenbereich zugelassen sind. Welche Norm bezeichnet die konstruktiven
Merkmale?
Kann man den Fensterbauer, der dies ja wohl wusste, nach über 6 Jahren noch
belangen oder Nachbesserung in irgendeiner Form verlangen?
Hoffe auf Euren fachlichen Rat
K.eule
Halllo Keule,
ich kann dir leider nicht sagen wie die Norm für Kunststoffenster heißt und auch nicht ob du den Fensterbauer noch belangen kannst da würde ich einen Anwalt konsultieren.
Allerdings ist das Abdichten mit Silikon eigentlich normal solange es sich nicht um einen Neubau handelt normalerweise wird aber selbst bei Fenstern die "Nachgerüstet werden sogenanntes Kompriband verwendet welches aufquillt und die Fuge zwischen Fenster und Mauer komplett abdichtet.
Ich hoffe ich konnte wenigstens ein bischen helfen.
Mfg
Hallo Stefan,
danke für die rasche Antwort. Der Weg zum Anwalt wird sich womöglich nicht
vermeiden lassen. Aber ob das 6 Jahre nach dem Einbau noch was bringt? Vielleicht
kann mir ja noch jemand was zu den Fensternormen sagen. Da werde ich vorher
ein wenig im InterNetz wühlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
K.eule