Handwerkerhaftung ?

Hallo

Ein Installateur wird für eine kleinere Reparatur zum Kunden gerufen.                                    
 Als diese erledigt ist, wird er gebeten eine weitere Kleinigkeit zu erledigen.

 Für diese muß er die Absperrventile für Kalt und Warmwasser im Bad zudrehen.
Diese Absperrventile wurden vom Wohnungseigentümer beim letzten Umbau selbst eingebaut.
Die Absperrventile sind aus dem Baumarkt und werden normalerweise nicht für Wasserleitungen genutzt sondern für Heizungsrohre.
Sind also nicht für Wasserleitungen gedacht.
Beim Versuch die Ventile zu schließen bricht eines ab und muß erneuert werden.

Muß der Handwerker für die Kosten des Arbeits und Materialaufwands des Schadens haften?

gruß

Die Absperrventile sind aus dem Baumarkt und werden
normalerweise nicht für Wasserleitungen genutzt sondern für
Heizungsrohre.

Verstehe ich jetzt nicht - in Heizungsrohren fließt doch auch Wasser - oder etwa nicht ?

Sind also nicht für Wasserleitungen gedacht.
Beim Versuch die Ventile zu schließen bricht eines ab und muß
erneuert werden.

Waren diese Ventile defekt ?

Muß der Handwerker für die Kosten des Arbeits und
Materialaufwands des Schadens haften?

Kann ich jetzt so nicht erkennen.
Kommt auf die Materialbeschaffenheit an.

gruß

Gruß Merger

Hallo!

Warum bricht es denn ?
Weil Handwerker zuviel Kraft hat,falsches werkzeug ansetzt oder weil Armatur einfach schlecht ist und sie sich zudem festgesetzt hatte ?

Bei letzterem wäre es doch auch gebrochen,wenn man(Kunde) selbst zugedreht hätte,
oder nicht ?

Sehr wahrscheinlich also keine Haftung. Man haftet für fahrlässige Schäden.
Wo sieht man das hier ?
Und hier deutet man doch selbst an,es könnten möglicherweise falsche Armaturen sein,die für den Zweck ungeeignet waren.
Ja,was soll Handwerker dann machen ?
Wenn er vorher die hohe Wahrscheinlichkeit sieht,es könnte festsitzen und dann zerbrechen,was wird von ihm erwartet ?
Auftrag ablehnen ? Kunden darauf aufmerksam machen,es kann beschädigt werden und das würde Mehrkosten bedeuten ?
Das wäre m.E. das einzige,was man dem Handwerker „vorwerfen“ kann. Wenn Kunde nicht vorgewarnt wurde,es kann hier Schäden geben,die Zusatzkosten verursachen werden.
Nur hätte Kunde denn dann den Auftrag abgebrochen ?
Das halte ich für nicht sehr lebensnah.

MG
duck313