Handwerkerkosten

Liebe/-r Experte/-in,

stecke gerade mitten in meiner Badsanierung. Eigentlich sollte das ganze schon seit 3 Tagen abgeschlossen sei. Terminvereinbarungen hatten wir leider im Auftrag nicht festgehalten.

Wie binden sind allerdings die anderen Posten im Auftrag? Die Malerarbeiten haben definitiv doppelt so lange gedauert, als der Ingeneur geplant hatte. Im Auftrag stehen aber Quadratmeter und Preis. Statt 1x spachteln, musste er aber dann 2x (meines Erachtens durch die mangelhafte Erfahrung der Handwerker). Ebenso wars mit dem Fliesenleger und Instalateur. Ist er an die Preise im Auftrag gebunden, oder wird er mir jetzt wohl ne saftige Endrechnung präsentieren.

Hab wirklich Angst, jetzt eine Horror-Rechnung präsentiert zu bekommen.

Danke schon mal für die Mühen,

Gruß Maria

Wenn im Angebot 1m² spachteln für Preis x steht wird der abgerechnet. Wenn er zwei mal spachteln muß. dann wird zwei mal abgerechnet. Fliesen wird ebenfalls nach m² abgerechnet, wobei der Fliesenleger Dir wohl nicht zwei mal Fliesen legen kann. Der wird eher versuchen was über Eckschienen, Kantenschutz, Übergangsschienen, Abdichtungen etc. rauszuholen.

Grüße Mathias

Hallo Maria,

die Arbeiten und Kosten richten sich nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), die dein Ingenieur kennen muß. Da es sich wohl um einen sogenannten Einheitspreisvertrag handelt, kommt es drauf an was für die einzelnen Positonen ausgeschrieben wurde. Es liegt dann m. E. im Ermessen und in der Erfahrung des Bauleiters begründet ob er das 2. Mal spachteln - so wie du- als mangelhafte Ausführung ansieht oder ob das tatsächlich erforderlich war.
Vermutlich stehen aber die Chancen gut, dass die mehrmalige Ausführung zulasten der Handwerker gehen. Ich kann allerdings nicht beurteilen, welche Gründe diese anführen werden, dass manches ein 2. Mal auszuführen war. Dann wäre die Kostentragung oder Kostenteilung Verhandlungssache.

Viele Grüße
Christian Storch

Vielen Dank erstmal für die Antwort,
2x Fliesenlegen kann er zwar nicht, aber er hat auch kein anständiges Aufmaß gemacht und so mussten wir sowohl Fliesen als auch Bordüren nachbestellen.
So ist es so ziemlich mit jedem Posten im Angebot.
Eckschienen, Anschlussverfugung etc. überall zu wenig im Auftrag.

Gruß Maria

Vielen Dank fürs Antworten.

Vor allem ist bei den Elektro-Arbeiten das schließen der Schlitze auch schon mit aufgeführt. Hätte er mich nach dem 1x Spachteln nicht darüber aufklären müssen, dass nun eben nochmal spachteln notwendig ist und mit wieviel Mehrkosten ich dafür rechnen muss??

Hallo Maria,
der Architekt oder Bauleiter ist der Sachwalter der Bauherrschaft. Es ist für die korrekte Ausführung und die Kostenkontrolle verantwortlich. Ich kann dir nur raten einen Architekten deines Vertrauens für solche Dinge zu beauftragen. Der Architekt muß ungerechtfertigte Ansprüche der Handwerker im Absprache mit der Bauherrschaft abwehren. Wie es in deinen konkreten Einzelfall abgelaufen ist kann ich aus der Ferne leider nicht beurteilen.

Viele Grüße
Christian Storch

Ein anständiges Aufmaß muß er machen, ansonsten ist die Rechnung nicht prüfbar und Ihr könnt die Schlußrechnung zurückweisen.
Warum bestellt Ihr denn das Material???
Dafür ist der handwerker zuständig.

Hallo maria,

ihre fragen bezüglich der 2 maligen spachtelung wie auch die der Kosten(horrorrechnung)kann aus der entfernung nicht beantwortet werden. Dazu sollten sie ihren bauingenieur befragen, denn nur er kennt die voraussetzungen zur badsanierung und der erforderlichen aarbeiten.

mfg
waltsie

Hallo Maria,
Wichtig ist zunächst einmal,was steht im Vertrag bezüglich Kosten, Ausführungszeiten, Angaben der Flächen, Beschreibung der Arbeiten und Ausführung der Arbeiten. Zusätzliche Arbeiten müssen eine Zustimmung des Auftraggebers haben,sonst ist die Mehrarbeit nicht rechtens.Mündliche zusätzliche Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Diese Dinge sind für eine Beurteilung wichtig. Sinnvoll wäre es daher sich einen Sachverständigen vor Ort zu nehmen, um die Angelegenheit vor Ort zu klären.
Mit freundlichem Gruß
Axel

Meines Wissens kommt es auf die Preise im Angebot an. Die dürfen nur um einen gewissen Prozentsatz überschritten werden. Wenn allerdings unvorhersehbare Arbeiten, die mit dem Angebot nicht abgedeckt ware, erforderlich wurden, dann ist es Sache des Bauleiters oder Architekten, die Notwendigkeit festzustellen und zu prüfen, ob die Nachforderungen gerechtfertigt sind.

Ansonsten bitte bei Vertragsrecht nachfragen.

Gruß
Udo