Hallo,
angenommen mehrere Parteien wohnen in einem Haus und Partei A überweist Partei B (= Hauseigentümer) viel Geld für Handwerkerkosten. Partei B bezahlt die Handwerker als Hauseigentümer und möchte die Handwerkerkosten nun von der Steuer absetzen.
Kann es hier zu Schwierigkeiten kommen für die Parteien? Was sollte man bei der Steuererklärung jeweils beachten? Die Parteien seien erstgradig verwandt.
Vielen Dank!
Hallo,
wohnt A als Mieter oder mietfrei in der Wohnung ? War die Zahlung freiwillig als Geschenk gedacht ?
Gruss
Barmer
A wohnt mietfrei, zahlt nur Nebenkosten und ja, die Zahlung war als Geschenk gedacht, aber nirgends so deklariert.
Servus,
wie die Schenkung deklariert ist, spielt nur zweitrangig eine Rolle. Wenn freilich als Überweisungszweck „für neue Heizung“ oder sowas angegeben war, hat halt der Eigentümer um so viel weniger eigenen Aufwand getragen, und es sieht lätz aus mit der Berücksichtigung bei seiner Einkommensteuerveranlagung.
Entscheidend ist aber vor allem eines: Wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt die Möglichkeit hatte, mit dem Geld zu machen, was er wollte, ist der gesamte Aufwand für haushaltsnahe Dienstleistungen, den er getragen hat, sein eigener.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
können sie erklären, was „und es sieht lätz aus“ bedeutet. Angenommen in der Überweisung war als Verwendungszweck schon der präzise Handwerker ausgewiesen. Ist es dann unproblematisch, als Eigentümer dies geschenkte Geld von der Steuer abzusetzen?
Hallo,
wir müssen - glaube ich - erstmal die Grundlagen klären.
Wir verstehen es so, dass keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angefallen (und auch nicht geplant)sind und dass die Kosten nur als Handwerkerkosten - begrenzt - privat abgesetzt werden können. Dann ist es vielleicht egal, ob die Zuschüsse des Verwandten abgezogen sind oder nicht.
Wenn man sie nicht abzieht, wäre das versuchte Steuerverkürzung. Also nicht unproblematisch.
Der Verwandte könnte versuchen, mit einer kreativen Begründung seine Spende als Handwerkskosten abzusetzen.
Viel Glück
Barmer
Also die Absicht war: Der Mitbewohner wollte dem Hauseigentümer ein Bad schenken als Dank, dass er mietfrei wohnen darf. Und der Hauseigentümer würde nun gerne die Handwerkerkosten, die er mit dem geschenkten Geld voll bezahlt hat, absetzen.
„Der Verwandte könnte versuchen, mit einer kreativen Begründung seine Spende als Handwerkskosten abzusetzen.“
Aber der Verwandte ist ja nur Mitbewohner und nicht Hauseigentümer- die Handwerkerkosten können doch nur vom Eigentümer abgesetzt werden?
„Wir verstehen es so, dass keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angefallen (und auch nicht geplant)sind und dass die Kosten nur als Handwerkerkosten - begrenzt - privat abgesetzt werden können.“
Das stimmt soweit.
„Dann ist es vielleicht egal, ob die Zuschüsse des Verwandten abgezogen sind oder nicht.“
„Wenn man sie nicht abzieht, wäre das versuchte Steuerverkürzung. Also nicht unproblematisch.“
Wovon denn abgezogen?`
Entschuldigung ich bin absoluter Laie. Daher die ganzen Fragen.
Hallo,
haben Sie schon mal einen Blick auf den Vordruck zur Einkommensteuererklärung geworfen ? Von dem dort einzutragenden Betrag (die Arbeitskosten sollten auf der Handwerkerrechnung separat aufgeführt sein und nur um die geht es) müßte der Zuschuss des Verwandten anteilig abgezogen werden.
Wenn aber - wie Blumepeder schon sagte - das Geld bar oder ohne Verwendungszweck geschenkt wäre oder gar besonders clever als Materialkosten für das Bad deklariert wäre, wäre das unschädlich. Wenn aber der Betrag genau mit den Kosten des Bades übereinstimmt und vielleicht auch danach gezahlt wurde, wäre das schlecht.
Geht es um das Bad in der Wohnung des Mieters ? Dann könnte der das durchaus auch selbst absetzen:
http://www.piloh.de/absetzen-rechnung-handwerker.html
Gruss
Barmer