Moin!
Seit 2006 ist die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten erweitert worden. Wo müßten Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung denn aufgeführt werden? Außergewöhnliche Belastungen? Sonderausgaben? In einer „Anlage Eigenheim“? Und werden diese Rechnungen auch anerkannt, wenn es noch EHZ gibt?
Vielen Dank vorab!
Munter bleiben… TRICHTEX
Moin!
Seit 2006 ist die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten erweitert
worden. Wo müßten Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung
denn aufgeführt werden? Außergewöhnliche Belastungen?
Sonderausgaben? In einer „Anlage Eigenheim“?
Wenn es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt:
Mantelbogen Seite 2, Zeilen 40 bis 46.
Und werden diese
Rechnungen auch anerkannt, wenn es noch EHZ gibt?
Ja
Wolfgang D.
Wenn der Fragende jedoch das Jahr 2006 meint, dann auf der letzten Seite des Hauptbogens unten.
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…ist es, guten Rat zu bekommen und sich nicht zu bedanken. Da vergebe ich hübsche Sternchen, aber niemand weiß, ob die Antworten für _mich_ hilfreich waren. Deshalb an dieser Stelle meinen allerherzlichsten Dank Euch beiden!
Munter bleiben… TRICHTEX