Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, Herr C habe eine Eigentumswohnung,
die er im Kalenderjahr für sagen wir mal 9 Monate selbst nutzt
und dann für 3 Monate vermietet.
Während des Jahres fallen für das gesamte Haus Handwerkerrechungen an.
Frage 1:
Wie werden die auf den ET-Anteil von Herrn C entfallenden Beträge auf Zeit der Eigennutzung und Vermietung verteilt?
a) nach Zahlungstermin oder
b) nach Monaten (9/ zu 3/12)
Frage 2
Dass bei den auf die Selbstnutung entfallenden Kosten
nur die Arbeitsleistung absetzbar ist, weiß Herr C inzwischen.
Was ist mit den auf die Kosten, die auf die Vermietungszeit anfallen:
Gesamte Kosten absetzbar?
Herzliche Grüße JK