Handwerkerkosten bei Selbstnutzung und Vermietung

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, Herr C habe eine Eigentumswohnung,
die er im Kalenderjahr für sagen wir mal 9 Monate selbst nutzt
und dann für 3 Monate vermietet.

Während des Jahres fallen für das gesamte Haus Handwerkerrechungen an.

Frage 1:
Wie werden die auf den ET-Anteil von Herrn C entfallenden Beträge auf Zeit der Eigennutzung und Vermietung verteilt?
a) nach Zahlungstermin oder
b) nach Monaten (9/ zu 3/12)

Frage 2
Dass bei den auf die Selbstnutung entfallenden Kosten
nur die Arbeitsleistung absetzbar ist, weiß Herr C inzwischen.

Was ist mit den auf die Kosten, die auf die Vermietungszeit anfallen:
Gesamte Kosten absetzbar?

Herzliche Grüße JK

Hallo,

Wie werden die auf den ET-Anteil von Herrn C entfallenden
Beträge auf Zeit der Eigennutzung und Vermietung verteilt?

Sofern ermittelbar, nach dem Zeitpunkt der zu bezahlenden Leistung, nicht der Zahlung. Ansonsten zeitanteilige Aufteilung.

Was ist mit den Kosten, die auf die Vermietungszeit
anfallen: Gesamte Kosten absetzbar?

Ja, hier gehts um ganz normale Werbungskosten. Der §35a mit der expliziten Beschränkung auf die Lohnkosten ist ja mehr eine Sonderregelung.

LG,
Markus