Handwerkerkosten Eigenheim

Hallo,

Kann denn ein Mensch, der mit seinem Partner und gemeinsamen Kind in einem Eigenheim wohnt, aber nicht im Grndbuch eingetragen ist Kosten die er für Renovierungsarbeiten hat steuerlich geltend machen? Oder geht dies nur, wenn er mit dem eingetragenen Eigentümer verheiratet ist? Oder sogar nur, wenn er mit im Grundbuch steht?

Gruss
M.

Rechnung per Überweisung zahlen, in der Stueuererklärung angeben und beim Finanzamt einreichen.
Da schaut kein MA beim Finazamt ins Grundbuch.
Zudem kann man auch als Mieter Handwerkerkosten absetzen…also nicht nur der Eigentümer…

Vielen Dank
Hätte gedacht das sei irgendwie komplizierter.

Gruss
M.