Hallo,
folgende Situation:
Ein Vater zieht ins Pflegeheim und überlässt dem Sohn das EFH zum mietfreien Wohnen (er wird es ohnehin erben).
Bevor der Sohn einzieht, renoviert er und lässt u.a. neue Fenster einbauen.
Kann er diese - vorbereitenden - Handwerkerkosten in seiner Steuererklärung ansetzen?
Kann er später auch die Umzugskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen?
Danke und viele Grüße