Wenn überwiegend nur Abgeltungssteuer gezahlt wurde, werden die angemeldeten Handwerkerleistungen in 2009 vom Finanzamt nicht anerkannt. Haushaltsnahe Leistungen können laut Finanzamt nicht von der Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) abgezogen werden.
Ist das korrekt?
Hallo,
Haushaltsnahe Leistungen können laut
Finanzamt nicht von der Abgeltungssteuer
(Kapitalertragssteuer) abgezogen werden.
Direkt von der Abgeltungssteuer nicht, aber wenn man eine Einkommensteuererklärung macht, alle Kapitaleinkünfte angibt und Günstigerprüfung beantragt, dann werden die Haushaltsnahen Leistungen natürlich bei der Höhe der Einkommensteuer berücksichtigt.
Dabei muss aber nicht zwingend was rauskommen, z.B. wenn der persönliche Steuersatz höher wäre als die 25% und sich dadurch keine Einkommensteuer ergibt.
Übrigens läuft gegen die Abgeltungssteuer (genauer: das Werbungskostenabzugsverbot) schon eine Musterklage beim FG Münster, die Wahrscheinlichkeit, dass sich hier noch mal so einiges ändert, dürfte relativ groß sein.
Gruß,
Markus