Handwerkerleistungen

Hallo liebe Experten,

bekanntlich kann man 20% der Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer abziehen lassen, wenn diese per Überweisung bezahlt worden sind.

Falls der Handwerker jedoch darauf bestand und auch „sanften Druck“ ausgeübt hat, die Rechnung sofort und in bar bezahlt zu bekommen, ansonsten arbeite er nicht weiter (Dachdecker verlangt Geld nachdem er das Haus abgedeckt hat, Neudeckung nach Barbezahlung bisheriger Leistungen und des Materials für die Neudeckung) - hat man da Chancen, auf zivilrechtlichem Weg den entgangenen Steuervorteil vom Handwerker einzuklagen?

Der Steuerbescheid, der die Barzahlung erwartungsgemäß nicht akzeptiert, liegt inzwischen vor und könnte als Nachweis der Höhe des Steuernachteiles dienen. Einspruch und Klage gegen die Finanzverwaltung ist in diesem Fall sicher aussichtslos.

Vielen Dank im voraus.

Ronald

Hallo,

die Neudeckung) - hat man da Chancen, auf zivilrechtlichem Weg den entgangenen Steuervorteil vom Handwerker einzuklagen?

ohne Jurist zu sein, kann ich mir nicht vorstellen, dass der ausführende Handwerker einen bestimmten Zahlungsweg akzeptieren muß. auch wenn damit Nachteile für den Kunden verbunden sind.

Diesen Punkt hätte der Kunde vor Auftragserteilung klären können (viele Handwerker arbeiten nur gegen Barzahlung).

Gruß

Nordlicht

Hallo

Diesen Punkt hätte der Kunde vor Auftragserteilung klären
können (viele Handwerker arbeiten nur gegen Barzahlung).

Kann man da nicht den Verdacht auf „Schwarzarbeit“ hegen?
Man hat/wird sich ja hoffentlich eine Rechnung und eine Quittung für die Zahlung ausstellen lassen.
Gibt der HW auch keine Quittung heraus, wird er den Betrag auch wohl nicht versteuern wollen.
Dann hätte man schon im Nachhinein eine evtl. Handhabe (Finanzamt):wink:

Gruß:
Manni

1 „Gefällt mir“

Moin,

von Rechnung/Quittung war ja im UP nirgends was zu lesen. DARAN hätte man ja vor/während der Barzahlung wenigstens denken müssen.

Aber ich kann das mit der Barzahlung schon gut nachvollziehen. Nur allzu oft zögern die Kunden eine Rechnungsbegleichung so weit raus, dass der Handwerker dann seinerseits Gefahr läuft finanzielle Probleme zu bekommen.

Gruß
finnie
(diverse Klein- und Kleinstbetriebe im Umfeld)

Hallo,

Aber ich kann das mit der Barzahlung schon gut nachvollziehen.

Ich nicht, denn es spricht ja nichts dagegen, eine Banküberweeisung zu tätigen. Da ist das Geld am Folgetag auch auf dem Empfängerkonto und man hat den Nachweis.

Der Wunsch des HW folgt nur dem Prinzip: Bar auf die Tatze.

Gruß:
Manni

Aber ich kann das mit der Barzahlung schon gut nachvollziehen.

Ich nicht, denn es spricht ja nichts dagegen, eine
Banküberweeisung zu tätigen. Da ist das Geld am Folgetag auch
auf dem Empfängerkonto und man hat den Nachweis.

Der Wunsch des HW folgt nur dem Prinzip: Bar auf die Tatze.

Bar auf die Tatze, weil es genügend Kunden gibt, die gerne mal ein, zwei Mahnungen abwarten, um ihre Handwerkerrechnungen zu bezahlen und leider vergessen, dass auch Handwerkerfamilien Ausgaben haben.
Was in diesem Fall der Grund für die Barzahlung ist, wissen wir nicht. Nachvollziehen kann ich zumindest nicht, warum der UP keinen Nachweis für die erbrachten Leistungen hat in Form einer Rechnung. Die hätte er ja auch bar begleichen können.

Gruß
finnie

Kann man da nicht den Verdacht auf „Schwarzarbeit“ hegen?
Man hat/wird sich ja hoffentlich eine Rechnung und eine
Quittung für die Zahlung ausstellen lassen.

Muss nicht unbedingt wegen Schwarzarbeit sein. Viele Handwerker klagen über riesige Außenstände, weil sich viele Kunden sehr viel Zeit lassen mit der Bezahlung.