Hallo
A. hat ein MFH und Handwerkerrechnungen. Gem. § 35 ESTG kann man ja neuerdings 20% der Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen.
A findet dazu nichts passendes, auch nicht auf dem Steuervordruck.
Sonst hat A immer die Rechnungen in die Ausgaben hineingepackt, das würde dann ja wohl entfallen?
A stellt sich auch die Frage ob die Handwerkerleistungen mit oder ohne MwSt abgezogen werden?
Kann hier jemand Licht rein bringen?
Hallo
A. hat ein MFH und Handwerkerrechnungen. Gem. § 35 ESTG kann
man ja neuerdings 20% der Handwerkerleistungen direkt von der
Steuerschuld abziehen.
Was heißt Mehrfamilienhaus? Also komplett vermietet?
A findet dazu nichts passendes, auch nicht auf dem
Steuervordruck.
2006 Mantelbogen Zeile 112
Sonst hat A immer die Rechnungen in die Ausgaben
hineingepackt, das würde dann ja wohl entfallen?
Verstehe nur Bahnhof. Also vorher Werbungskosten bei V+V?
A stellt sich auch die Frage ob die Handwerkerleistungen mit
oder ohne MwSt abgezogen werden?
Kann hier jemand Licht rein bringen?
Wenn die Handwerkerleistungen ein V+V-Objekt betreffen, dann gibt´s keinen 35 EStG.
Ausführlichere Angaben wären hilfreich.
Grüße
Danke, Thema hat sich erledigt, alles geklärt