Handwerkerleistungen absetzen

Hallo

A. hat ein MFH und Handwerkerrechnungen. Gem. § 35 ESTG kann man ja neuerdings 20% der Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen.

A findet dazu nichts passendes, auch nicht auf dem Steuervordruck.

Sonst hat A immer die Rechnungen in die Ausgaben hineingepackt, das würde dann ja wohl entfallen?

A stellt sich auch die Frage ob die Handwerkerleistungen mit oder ohne MwSt abgezogen werden?

Kann hier jemand Licht rein bringen?

Hallo

A. hat ein MFH und Handwerkerrechnungen. Gem. § 35 ESTG kann
man ja neuerdings 20% der Handwerkerleistungen direkt von der
Steuerschuld abziehen.

Was heißt Mehrfamilienhaus? Also komplett vermietet?

A findet dazu nichts passendes, auch nicht auf dem
Steuervordruck.

2006 Mantelbogen Zeile 112

Sonst hat A immer die Rechnungen in die Ausgaben
hineingepackt, das würde dann ja wohl entfallen?

Verstehe nur Bahnhof. Also vorher Werbungskosten bei V+V?

A stellt sich auch die Frage ob die Handwerkerleistungen mit
oder ohne MwSt abgezogen werden?

Kann hier jemand Licht rein bringen?

Wenn die Handwerkerleistungen ein V+V-Objekt betreffen, dann gibt´s keinen 35 EStG.

Ausführlichere Angaben wären hilfreich.

Grüße

Danke, Thema hat sich erledigt, alles geklärt