Guten Tag zusammen,
ich möchte wissen, ob man die Handwerkerleistungen in einem neuen EFH absetzen kann.
Grundsätzlich geht das nicht, soviel weiß ich. Was ist aber, wenn kurz vor Ende der Bauphase eingebrochen wurde und Türen und Fliesenböden repariert werden müssen? Zählt dies auch noch zu den Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Neubau oder geht der Steuerabzug klar?
Vielen Dank!