Handwerkerleistungen bei Neubauten

Guten Tag zusammen,

ich möchte wissen, ob man die Handwerkerleistungen in einem neuen EFH absetzen kann.

Grundsätzlich geht das nicht, soviel weiß ich. Was ist aber, wenn kurz vor Ende der Bauphase eingebrochen wurde und Türen und Fliesenböden repariert werden müssen? Zählt dies auch noch zu den Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Neubau oder geht der Steuerabzug klar?

Vielen Dank!

Hallo

Schon ärgerlich wenn sowas passiert!
Würde es einfach mal ansetzen bzw. einsetzen, denn streichen können die das ja immmer noch, immmerhin sthet das ganze auch für Rparatur und Wartung und in demm Fall würde ich es als eine Reparatur ansehen.
Aber vielleicht kriegste ja noch weitere Anworten.

MfG
Nelsont

Hallo,
Voraussetzung ist, dass es sich um Leistungen in einem Haushalt handelt. Daran dürfte es hier scheitern
Gruß
S

im Haushalt ist es insofern nicht wirklich, weil es ja der neubau ist. Einzug hat noch nicht stattgefunden, weil der innenausbau noch nicht komplett war.
weil der neubau nicht der haushalt ist, ist er ja an sich auch nicht gefördert. ich selber denke schon, dass es eher schwierig wird.

mein ansatz war eher die reparatur, und die ist eben nicht neubau… aber da es nicht der zu dieser zeit bewohnte haushalt ist, wird das wohl scheitern…

danke aber für die antworten, hat nur leider nicht den gewünschten ausgang genommen.