Handwerkerleistungen steuerlich

Handwerkerleistungen sind bis zu 1.200 € pro Jahr steuerlich absetzbar. Können Renovierungskosten, die deutlich höher ausfallen, über mehrere Jahre steuerlich verteilt werden? Wenn ja, wie?

Hallo,

soweit ich weiß funktioniert das auf jeden Fall, aber da kann dir ein Steuerberater besser helfen.

Servus,

Vorsicht - das stimmt so überhaupt nicht.

Die ESt ermäßigt sich um zwanzig Prozent des Wertes der in Rechnung gestellten und unbar bezahlten Handwerkerleistungen (ohne Material und Maschineneinsatz!), höchstens jedoch 1.200 € pro Jahr.

Eine Verteilung über mehrere Jahre kommt beim § 35a EStG nicht in Frage.

Wenn man etwas in die Richtung gestalten möchte, sollte man das Thema Vermietung unter Angehörigen in Betracht ziehen, das freilich so viele Haken und Ösen hat, dass man ganz leicht unterm Strich nichts von der ganzen Turnerei hat.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Handwerkerleistungen sind bis zu 1.200 € pro Jahr steuerlich absetzbar. Können Renovierungskosten, die deutlich höher ausfallen, über mehrere Jahre steuerlich verteilt werden? Wenn ja, wie?

Indem man die Arbeiten bzw. die Rechnungsstellung auf mehrere Jahre verteilt. Das sollte also mit dem ausführenden Handwerker abgekaspert werden.

Grüße

Hallo,

Eine Verteilung über mehrere Jahre kommt beim § 35a EStG nicht in Frage.

Na doch, da ist der § 35a doch recht eindeutig mit seiner Formulierung vom Rechnung erhalten. Man bitte den Handwerker um mehrere Rechnungen/Abschlagszahlungen.

Wenn man etwas in die Richtung gestalten möchte, sollte man das Thema Vermietung unter Angehörigen in Betracht ziehen, das freilich so viele Haken und Ösen hat, dass man ganz leicht unterm Strich nichts von der ganzen Turnerei hat.

Wenn ich an jemanden vermiete, dann ist dieser Haushalt ja nicht meiner, sondern der des Mieters? Dann hat es sich mit § 35a doch ohnehin schon erledigt, weil es dann Werbungskosten wären?

Grüße

Servus,

weil es dann Werbungskosten wären?

ja, das wäre das Ziel einer solchen Gestaltung, weil dann bei Erhaltungsaufwand eine Verteilung auf zwei bis fünf Jahre (frei wählbar) möglich wäre.

Ob das freilich einen Sinn hat - falls sonst die Voraussetzungen gegeben sind - hängt freilich davon ab, was sonst noch an Werbungskosten anfällt (Finanzierung?), weil mit der AfA alleine die Mieteinnahmen sicher nicht zu neutralisieren sind.

Schöne Grüße

MM