Guten Tag an das Forum.
Mieter xyz mietet eine Wohnung mit Einbauküche an. Der Vermieter verlangt das die Spühlmaschine welche aber schon vorhanden ist, vom Handwerker angeschlossen wird. Ebenso verhält es sich beim anschließen der Waschmaschine sowie beim Trockner. Zudem soll dies auch bei dem von Ihm genannten Handwerker gemacht werden lassen.
Dies kann doch eigentlich nicht sein, dass es eine „Handwerkerpflicht“ dafür gibt. Falls doch muss doch der Mieter wenigstens das Recht dazu haben, sich seinen Handwerker selbst auszusuchen.
Vielleicht darf der Vermieter ja den Handwerker bestellen wenn er dafür auch bezahlt.
Wie ist denn die Rechtslage?
Besten Dank
Mfg Marco