Handwerkerpflicht bei Mietwohnung Spühl-Waschmaschine

Guten Tag an das Forum.

Mieter xyz mietet eine Wohnung mit Einbauküche an. Der Vermieter verlangt das die Spühlmaschine welche aber schon vorhanden ist, vom Handwerker angeschlossen wird. Ebenso verhält es sich beim anschließen der Waschmaschine sowie beim Trockner. Zudem soll dies auch bei dem von Ihm genannten Handwerker gemacht werden lassen.

Dies kann doch eigentlich nicht sein, dass es eine „Handwerkerpflicht“ dafür gibt. Falls doch muss doch der Mieter wenigstens das Recht dazu haben, sich seinen Handwerker selbst auszusuchen.

Vielleicht darf der Vermieter ja den Handwerker bestellen wenn er dafür auch bezahlt.

Wie ist denn die Rechtslage?

Besten Dank
Mfg Marco

Zur Einbauküche gehört auch die angeschlosssene Maschine, sonst ist das ein Mangel.
Wenn im Mietvertrag so etwas steht, dann hat der Mieter in jedem Fall das Recht, durch Preisvergleich den richtigen (preiswerten) Handwerker zu finden (der Haushandwerker kann ja auch ein Angebot abgeben).
Nur ich schliesse alle selber an, ggf. kommt meine Versicherung für einen Schaden auf!

Hi
ich würde den Mieterbund fragen wg.der Rechtslag.!
Außer der Vermieter zahlt den Handwerker!
mfg.

Hallo, da es hier um Rechtsfragen geht kann ich als Techniker keine schlüssige Antwort geben.