angenommen, jemand baut ein Eigenheim. Die Decken und Wände wurden vom Bauherrn bereits komplett mit Farbe gestrichen. Nun kommen die Elektriker und versauen den Anstrich überall mit schwarzen Fingerabdrücken und Flecken.
Kann man vom Elektriker irgendwie Ersatz der nun neu entstandenen Aufwendungen verlange? Danke für eure Antworten!
In aller Regel schlägt der Elektriker seine Schlitze, verlegt seine Kabel und Schalt-/Abzeigdosen. Dann kommt der Gipser, macht alles wieder zu. Wenn dann alles trocken ist, werden die Wände und Decken gestrichen.
Und zum Schluß kommt wieder der Elektriker und baut die Schalter und Steckdosen ein.
Was wurde, abweichend von obigem Arbeitsablauf anders gemacht?
Hi,
ja das ist das normale Bauherrnleid
Der Bodenleger zerschindet die Wände, umgekehrt versaut der Maler den Holzboden.
Der Spängler tritt Metallschnipsel in die Dachhaut.
Der Elektriker greift meist noch sinnlos in die Statik ein, wenn man es nicht rechtzeitig bemerkt; bloß weil er ein Leerrohr falsch verlegt hat.
Der Verputzer trägt den Putz so dick auf weil die Mauer so Schief ist, daß die Elektrodosen mehrere cm tief verschwinden und keine Halt mehr den Steckdosen und Schaltern bieten.
Das ganze gilt für ziemlich alle Konstellationen zu die im selben Bereich stattfinden.
Am Schluß will man dann einfach keinen mehr sehen und macht die letzten Kleingkeiten selbst fertig, da ja das gegenseitige Zerstören der Arbeit der Anderen nie aufhört.
Am Schluß will man dann einfach keinen mehr sehen und macht
die letzten Kleingkeiten selbst fertig, da ja das gegenseitige
Zerstören der Arbeit der Anderen nie aufhört.
Hallo,
das kann ich 100 %-ig unterschreiben Ich jag jetzt dann bald alle von der Baustelle und mach es selbst noch fertig. Dann ist die Arbeit richtig erledigt und wenn überhaupt, ärgere ich mich nur über meine eigenen Fehler…
Hallo,
Um mal auf die eigentliche Frage zurueckzukommen: Ich vermute mal, dass die Elektriker nicht nur gekommen sind, um ihre Haende an der Wand abzuwischen, sondern auch um Arbeiten auszufuehren. Wenn nicht anders besprochen, muessen die Arbeiten dann so ausgefuehrt werden, dass unvermeidbare Beschaedigungen wieder ausgeglichen werden und vermeidbare Beschaedigungen unterbleiben. Ist dies nicht der Fall, kann Nachbesserung verlangt werden. (Vollstaendige) Zahlung selbstverstaendlich erst dann, wenn alles zur Zufriedenheit des Bauherrn ausgefuehrt ist.
Gruss
Christoph
Kann man vom Elektriker irgendwie Ersatz der nun neu
entstandenen Aufwendungen verlange? Danke für eure Antworten!
Ja. Er hat andere „Gewerke“ (auch wenn die Malerarbeiten vom Bauherrn selbst durchgeführt wurden) beschädigt. Er ist zur Nachbesserung verpflichtet. Der Bauherr kann einen Maler mit der Nachbesserung auf Kosten des Elektrikers beauftragen.