Mal folgender Fall angenommen:
vermietetes älteres Haus, eine Steckdose ist defekt, Strom fällt deswegen in einer Etage aus.
Elektriker (offizieller Betrieb) repariert die Dose, pfuscht dabei aber wohl, so dass abends wieder der Strom ausfällt.
Der Elektriker ist außerhalb seiner Geschäftszeiten nicht mehr erreichbar.
Mieter hat nun das Problem, dass schnell wieder Strom da sein muss, da sonst Kühltruhe abtaut, Kühlschrank warm wird etc.
Von der gepfuschten Reparatur wurden schon mal Fotos zur Beweissicherung gemacht.
Wenn der Vermieter nun einen Elektro-Notdienst beauftragt, damit der Mieter wieder Strom hat, kann er dann die Kosten dem Elektriker in Rechung stellen?
Viele Grüße
Holygrail
Hallo theholygrail,
mal vorsichtig als Laie geantwortet:
wird wohl von den näheren Umständen abhängen.
Wurde tatsächlich vom E-Betrieb gepfuscht oder ist der Fehler an einer neuen Stelle aufgetreten?
Wurde der Schadensminderungsobliegenheit genüge getan (§ 254 BGB), wäre es zum Beispiel zumutbar gewesen aus einer anderen Etage via Verlängerungskabel den Kühlschrank mit Strom zu versorgen, hätten die zu kühlenden Waren woanders zwischengelagert werden können, oder rechtfertigt der Wert des Inhaltes des Kühlschrankes einen Notdiensteinsatz?
Die Antwort ist nur als Denkanstoß zu verstehen.
Gruß
Joschi
Hi und danke für die Antwort.
Habe heute mitbekommen, dass der Einsatz zum Glück nur 20 Euro gekostet hat, d.h. Schwamm drüber.
Gruß
Holygrail