Handwerkerpfusch beim Fliesenlegen? Wie vorgehen?

Meine Eltern haben ihren Küchen- und Essbereich renovieren lassen. Zunächst arbeiteten ein Maler und Verputzer an den Wänden und zuletzt war nun der Fliesenleger am Werk.

Es geht um eine Fläche von ca. 25 qm aufgeteilt in einen großen Raum und einen kleinen Flur. Es sollte ein Fliesenspiegel und der Boden gemacht werden.

Es handelt sich in beiden Fällen um mittelgroße rechteckige normale Fliesen. Der Fliesenspiegel ist auch auf den ersten Blick nicht zu beanstanden.

Beim Boden sieht es allerdings anders aus: Fugen sind teilweise ziemlich ungleich und auch gibt es kleinere Stufen von Fliese zu Fliese. Es handelt sich dabei allerdings „nur“ um paar mm, sofern man aber auf Socken über den Boden geht, merkt und sieht man es auch.

Verfugt hat der Herr auch nicht gewissenhaft. Teilweise sind die Fugen zu tief und werfen sichtbare schatten. Dies haben meine Eltern bereits bemängelt und scheinbar hat er da wohl versucht nachzubessern, aber der Mangel besteht auch weiterhin (meiner Meinung nach unverändert).

Die nötigen Silikonfugen hat er ebenfalls einfach nur dahin geklatscht und die Fugen sind relativ dick und teilweise ein wenig ausgefranst. Die Silikonfuge zwischen Boden und Treppe ist sehr ungleichmäßig und auf die Fliesen verwischt.

Hinzu kommt, dass der Fliesenleger im Flur einen Fehler in der Fliese übersehen hat und somit mitten im Raum ein unschöner Fleck auf der Fliese zu sehen ist. Die Fliesen haben meine Eltern beschafft, allerdings muss doch ein Fliesenleger darauf achten, was er da verlegt, oder nicht?

Die obere Kante des Sockels hat er nicht verfugt, da er der Meinung ist, dass das Malersache ist (der aber ja eigentlich bereits fertig ist).

Ich habe meinen Eltern empfohlen die Mängel schriftlich zu notieren und anzuzeigen (zumindest bezüglich der zu tiefen Fugen und der wirklich sehr hässlichen Silikonfuge an der Treppe) und nochmals auf eine Nachbesserung innerhalb einer angemessen Frist zu bestehen und ggf die Rechnung nicht komplett zu bezahlen, wenn der Handwerker sich weigert nachzubessern.

Er hat auch schon während des Verlegens nicht auf Verbesserungswünsche reagiert. Im kleinen Flur fiel uns schon beim Verlegen eine übermäßig große Fuge auf, auf die ihn wir hinwiesen und er meinte auch, dass er die Fliese noch verrücken wird. Das tat er aber nicht und somit prangt nun auch da eine größere Fuge. Diese Situation ist exemplarisch für sein Verhalten. Auch erschien er selten pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt (manchmal auch gar nicht).

Müssen meine Eltern sich dies gefallen lassen? Sie befürchten ein Gerichtsverfahren, wenn sie sich jetzt quer stellen und wollen schnell ihre Ruhe.

Ich bin aber der Meinung, dass auch solche „optischen“ Mängel nicht sein dürfen, vorallem nicht so viele. Immerhin soll der Spaß laut Rechnung 1.300 Euro kosten.

Hallo Lotry,
nach deiner Beschreibung zu urteilen, ist es auf keinen Fall
eine fachmännische Arbeit. Deine Eltern, wären gut beraten,
diesen Pfusch nicht zu bezahlen.
Ich würde notfalls einen Schverständiger hinzu ziehen.

Hallo,

die Rechnung nicht vollständig zu bezahlen ist optimal. Die Fehler zu beheben ist aber teilweise unmöglich, außer die Fliesen wieder herauszubrechen. Man kann sich aber auch an die Handwerkskammer wenden. Die können bestimmt weiterhelfen oder wissen was man machen kann.

Viel Glück

Hallo,
meine Meinung ist nicht bezahlen.
er soll zuerst die Mängel beseitigen.
wenn er mit dem Gericht droht,bitte nicht weichklopfen
lassen.
das Recht ist bei deinen Eltern.

Entschuldigung bitte,
aber diese Fragen darf ich aus rechtlichen Gründen nicht beantworten. Wenn ich in dieser Situation wäre, dann ginge ich zu einem Anwalt oder der Verbraucherberatung.

Viel Erfolg
Klaus

Hola Lotry,

Nun das ist aber ganz schön verfahren. Denn selbst bei mir als Profi, kam letzte Wochen jemand und bat mich seine Terrasse zu fliesen, ob er mal VORHER, einige meiner Arbeiten sehen kann…Eine hat ihm gerreicht um zu sehen das ich auch ein wahrer Fliesenleger bin. Konnte den Job machen…Habe monströs viel Fliesenkleber gebraucht. 25 kg für 3- 5 m² Fliesen, rustkal, rechteckig, mit abgerundeten Kanten, die beim Waschen mit dem Schwammbrett leicht auszuwaschen sind. Darauf sollte man dann doch achten. Sind es Feinsteinzeugfliesen mit exakt geraden und rechteckigen Kanten, sollte man sie auf keinen Fall auswaschen und die Fugmasse, sollte fast bis an die Oberkante gefüllt sein. Rustikale Fliesen neigen dazu, das die „FUGE“, zu der rustikalen FLIESE, dazugehöhrt. Will sagen, es gibt Fliesen die etwas ausgewaschen werden müssen, weil sonst ein Teil der Fliesen verloren gehen. Es sieht aus wie ein V. Wie tief wäscht man ein „V“ aus,? ist immer sehr schwierig zu beanatworten. Gehöhrt die Fuge zur Fliese und muss etwas ausgewaschen werden, oder ist es ein Feinsteinzeug und die Fuge ist bis Oberkante volflächig gefüllt, höchstens fehlt der Feinsteinzeugfuge einen mm…Auch das gestaltet sich recht schwierig, nicht zuviel auszuwaschen. Allerdings ein Profi achtet darauf und kennt sich aus, oder fragt wenigsten nach. Lege mal 2 Fliesen nebeneinander un schaue ob es eine von der Kante aus gesehen eine V-förmige Fuge ergibt, oder sind es dicht aneinander liegende Fugen, die man erst erreicht durch auseinanderschieben um sie dann vollflächig zu verfugen…

Zum Silicon…
man habe ich die Arbeit gehasst…vor 25 Jahren, heute nicht mehr, denn ich benutze ein ganz simpeles Werkzeug, nicht aber den Daumennagel, so stelle ich mir eure Siliconfuge vor, sondern ich habe entweder für feine kleine Silifugen ein Eis am Stil Hölzchen. Alternativ dazu benutze ich ein Hölzchen, das dir der Artzt in den Rachen legt um AAAAAaaaa zu sagen. Profiabziehgummis gibt es auch als patentiertes Werkzeug in jedem Baumarkt. Da braucht „Mann“, den Daumennagel nicht mehr.! Du siehst den Unterschied sofort, saubere gerade Siliconlinie ohne Geschmiere. Das Holz hat aber exakt die Form eines Daumennagels, jedoch kann ich mit dem Holz oder Gummi, mehr Druck ausüben um ein super Ergebnis zu erreichen.

Zahlung…
erst mal nicht würde ich sagen, bis er diese Stümperrei ausgemerzt hat. Das war kein Prtofi, denn ich spachtele mir meine Böden voher aus, egal wieviel Kleber draufgeht, dnn bin ich erstmal am Verlegen, moöchte ich durcharbeiten und nicht jede Fliese wieder herausnehmen müssen weil sie zu tief liegt und mir „Zähne provoziert“. Voher nivelieren oder gut ausspachtel und mit der Richlatte auch kontrollieren ob der „Sack“ oder Bodenwelle" auch wirklich weggespachtelt ist.

Ich werde empfehlen einen unabhängigen Meister oder Verbracherschützer einzuladen, das er sich die Sache ansieht, denn so etwas zu bezahlen fällt sehr schwer. Mich würden sie auch dafür nicht bezahlen, es sei denn ich reiße die Sache wieder heraus und mach es perfekt.

Bitte nimm das nicht so hin und wehre dich bei der Handwerkskammer, Anwalt, Verbracherschutz oder unabhängigen Meister (Innungsmeister) eines Faches. Solltest du noch Fragen zu diesem Thema haben, bitte nur zu. Hoffe, konnte der Sache etwas die Spannung nehmen und dich aufklären.

Mit freundlichem Gruss,

Jürgen Lion Fuerteventura
Fliesenleger & Administrator

FUERTEVENTURA-SHOP.COM

Das ist Megapfusch und keinen Penny wert !

Ich würde die Zahlung komplett verweigern. Auch eine Teilzahlung ist bei so einer „Arbeit“ nicht angebracht.
Schon allein das mit der Malersache sagt alles !

Der Fußboden muss raus. Da kann man nicht mehr nachbessern.
Silikon an der Treppe muss auch wieder raus. Ne Fuge drüberziehen ist nämlich auch Quatsch.

Was sagt der Chef der Firma dazu ?

Gruß
Detlef

Diese Sorte ist so abgebrüht, da hilft nur:. Rechtsanwalt anrufen. 1300 Euro war billig.

Hallo Lotry,
bei den geschilderten Mängeln handelt es sich tatsächlich um unfachmännisch ausgeführte Fliesenarbeiten.
Zum Glück haben Deine Eltern noch nicht bezahlt.
Ich enpfehle Euch die Mängel in einer Liste zusammenzustellen, einen Termin innerhalb von max 3 Wochen zur Beseitigung der Mängel zu setzen und außerdem damit zu drohen, dass Ihr bei nicht termingerechter Erledigung eine Ersatzfirma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen werdet. Die Kosten für diese Ersatzmaßnahme werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Vor Vorderungen einer Firma, die keine fachgerechte Arbeit abliefert, braucht Ihr keine Angst haben. Ihr könntet auch noch vorschlagen, einen Gutachter zu bestellen ( natürlich auf Kosten des Auftragnehmers ). Auf jeden Fall würde ich die Kohle so lange zurückhalten, bis die Ausführung fachgerecht ist.

Vielleicht holt Ihr Euch auch einen Rat vom Anwalt (telefonisch z.B.) Da kenne ich mich nicht so gut aus, weil ich meine Arbeiten seit vielen Jahren fehlerfrei abliefere und nur selten an Kunden gelange, die erst zahlen, wenn der Anwalt sich einschaltet, oder der Gerichtsbescheid eingeht.

… wünsche Euch viel Glück und hoffe, dass ich helfen konnte.
„der liebe Fliesenleger“
Peter Voigt
Berlin

?Fliesenleger am Werk?

Es geht um eine Fläche von ca. 25 qm. Es sollte ein
Fliesenspiegel und der Boden gemacht werden.

Beim Boden - Fugen sind teilweise ziemlich ungleich und auch gibt es kleinere Stufen von Fliese zu Fliese.
Teilweise sind die Fugen zu tief und werfen sichtbare schatten. Dies wurde bereits bemängelt

Silikonfugen nur dahin geklatscht und teilweise ein wenig ausgefranst. zwischen Boden und Treppe ungleichmäßig und auf den Fliesen verwischt.

Die Fliesen haben meine Eltern beschafft, allerdings muss doch ein Fliesenleger :darauf achten, was er da verlegt, oder nicht?

Die obere Kante des Sockels hat er nicht verfugt
Ich habe meinen Eltern empfohlen die Mängel schriftlich zu notieren und anzuzeigen

Er hat auch schon während des Verlegens nicht auf Verbesserungswünsche reagiert. Im Flur fiel uns schon beim Verlegen eine übermäßig große Fuge auf,
Ich bin aber der Meinung, dass auch solche „optischen“ Mängel
nicht sein dürfen, vorallem nicht so viele.

H allo,

die Rechnung nicht bezahlen und weiterhin die Mängel geltend machen. Keine angst, der Fliesenleger wird nicht Klagen. Er wird zwar damit drohen, aber mehr nicht. Im Streitfall trägt er zunächst alle Kosten für seinen Anwalt und Gericht selbst. Das überlegt er sich drei mal, weil er bestimmt weis, was seine mängel sind.
Ich würde ihn klar einen Termin setzen und dann auf seine Kosten die Mängel beseitigen lassen. Diese Kosten einfach von der Rachnung abziehen.Falls dann was über bleibt, würd ich den Rest auch an Ihn auszahlen.
Wichtig ist nur, vorab alle Beweise zu sichern. Wenn Ihre Eltern eine Rechtschutz haben, sollte dies kein Problem sein. Nehmen Sie sich dann einen Anwalt, der sich mit Baurecht auskennt.

Aber der Fliesenleger wird in keinem Fall Klagen!!!

Gruß

Hallo Lotry
ich kann dir von hier aus schlecht eine diagnose stellen,aber so wie du das beschreibst hat er nicht sauber gearbeitet,ich würde auf jeden fall auf nachbesserung bestehen (angemessene Frist),die dehnungsfuge(silkon)sollte wenigstens 5mm glatt und nicht ausgefranst zwischen verschiedenen bauteilen betragen,die sockeloberkante ist fliesenlegerarbeit (entweder mit acryl ausspritzen oder zufugen),die defekte fliese ist zu wechseln, mit den zu tiefen fugen kann ich von hier aus schlecht was sagen,ich würde die handwerkskammer anrufen,da gibt es eine schiedstelle,für solche sachen,bezahlen würde ich ersteinmal nur zwei drittel der summe, bis die nachbesserung abgeschlossen sind.

mit freundlichen grüssen flinke kelle

Hallo Lotry,
der einfachste Weg wäre, einen Rechtsanwalt aufzu suchen.Und einen Gutachter dazu zuholen.mfg

Hallo Lotry,

Da empfehle ich Expertenrat beim Anwalt. Das wird nicht mehr als ca. 200€ kosten. Falls es doch zum Rechtsstreit kommt, wird der Anwalt diese Kosten eventuell berücksichtigen.

Hallo Lotry,
so aus der Ferne kann ich den „Pfusch“ schlecht beurteilen.
Ich empfehle einen Sachverständigen oder das Schiedsgericht der Handwerkskammer einzuschalten.
Adressen im Internet oder bei der Handwerkskammer zu erfragen.

Viel Glück ! Holger

Hallo!
Aus der ferne ist hier schlecht was zu sagen.
1.Bei bauseitig gestellten Fliesen würde ich generell keine Garantie übernehmen, was aber im Forfeld geklärt werden müßte.
2.unebenheiten im Fliesenbild kann mehrere Ursachen haben,liegt es am Untergrund,an der Fliese oder was auch immer. sollte auch im Vorfeld geklärt werden
3. unsaubere Fugen, der Mann hat keine Ahnung oder will „Rustukal“ arbeiten hätte auch geklärt werden müssen.
Fazit: Nicht bezahlen, wenn nicht anders möglich Gutachter bestellen oder anders einigen, 50 %
Wenn der Flieenleger über das Material oder den Untergrund nicht ganz sicher ist hätte er bedenken anmelden müssen. Wenn dem nicht geschehen hat der Fliesenleger ein Akzeptebles Ergebnis abzuliefern.
Aber immer Menschlich bleiben „Fliesen legen ist HANDARBEIT“

Ich hoffe ich konnte helfen
Wenn noch fragen ? stehe ich gerne zur Verfügung.