Hallo,
Nach einem Wasserrohrbuch muß das Badezimmer komplett neu gefliest werden muß (weil man die vorhandenen Fliesen nicht mehr bekommt).
Die Versicherung zahlt den Schaden.
Desweiteren stellt die Versicherung einen Handwerker zur Verfügung (der aber KEIN gelernter Fliesenleger ist).
Wenn nun dieser Handwerker die Fliesen unsachgemäß (also schief und wellig) verlegt, hat man dann Anspruch auf kostenlose Neuverlegung bzw. Ausbesserung??
Dirk
Wenn nun dieser Handwerker die Fliesen unsachgemäß (also
schief und wellig) verlegt, hat man dann Anspruch auf
kostenlose Neuverlegung bzw. Ausbesserung??
Auf jeden Fall, denn der Handwerker hat ja eine Erfüllungspflicht. Dass die Versicherung den Schaden reguliert hat keinen Einfluß, Auftraggeber ist der Geschädigte. Schließlich haftet dieser auch für die Bezahlung der Arbeit.