Handwerkerpfusch Sanitär - Rechtslage

Hallo,

ich habe folgendes Problem mit meinem Handwerker.

Wir haben einen Handwerker via MyHammer für eine Badsanierung beauftragt, der die ganze Sanierung aus einer Hand angeboten hat.

Schon bei dem Kostenvoranschlag wies er unprofessionelles Verhalten auf, jedoch haben wir aus Handwerkermangel darüber hinweg gesehen. Leider zog sich das Verhalten über die gesamte Sanierung hinweg. Er erschien nur sehr selten auf der Baustelle, lies uns mehrere Wochen mit halb abgerissenen Bad sitzen und versetzte uns bei jeder Absprache. Bei der Installation der Sanitärkeramik hat er sich ebenfalls Fehler erlaubt, welche ein erfahrener Handwerker nicht machen würde. Nach dem Abschluss der Sanierung waren wir froh, dass es nach knapp einem Monat endlich durch war und haben auch sofort unsere Rechnung beglichen. Doch dann kamen auch die ersten Fehler. Erst tropfte die Toilette. Wir haben mehrfach angefragt den Fehler zu beheben, doch der Handwerker versetzte uns mehrfach obwohl Termine zugesagt wurden. Auch hier: erst nach knapp 4 Wochen und Ansetzen einer schriftlichen Frist behob er den Fehler.

Monate später nach dem Umzug haben wir die Waschmaschine angeschlossen und mussten mit entsetzen feststellen, dass er statt kalten Wasseranschluss, Warmwasseranschluss installiert hat. Damit ist dieser völlig unbrauchbar und wir können die Waschmaschine nicht im Badezimmer nutzen. Das hat uns den Rest gegeben.

Nach diesen Fehlschlägen haben wir Angst, dass der noch mehr Fehler sich geleistet hat und die Leitungen eventuell nicht fachgerecht verlegt hat. Bei genauerem Nachforschen haben wir raus gefunden, dass er kein Meisterbrief für Sanitär/Frischwasserinstallationen hat und die zugelassenen Gewerke seiner Firma sich gerade so aufs Fliesenlegen/Bautentrocknungsgewerbe beschränken.

Jetzt ist meine Frage wie wir da weiter vorgehen sollten? Wir hatten vor den mit dem Fehler des falschen Wasseranschlusses zu konfrontieren und ihm die Möglichkeit zu geben diesen selbst zu beheben, denn er weiß ja hoffentlich am Besten wo die Leitungen lang gehen und müsste nicht die gesamte Wand aufreisen um danach zu suchen. Jedoch wollten wir während der Arbeiten einen Sachverständiger hinzuziehen, der sich die Leitungen ansieht, wenn der Handwerker die Wand aufgemacht hat.

Soll ich dem Handwerker das mitteilen, damit er sich an die vereinbarte Termine hält, sonst müssen wir jedesmal den Sachverständiger nur fürs Kommen bezahlen? Wie ist unsere Rechtslage in diesem Fall? Ab wann sollten wir eine professionelle Sanitärfirma hinzuziehen und wer zahlt das?

Was wäre in diesem Fall die richtige Vorgehensweise?

Ich entschuldige mich für den langen Text und danke im voraus für Ihre Hilfe.

Viele Grüße,
Valentina

[verschoben von Heizung & Sanitär nach allg. Rechtsfragen vom www Team]

Ich würde sagen, hier ist es (höchste) Zeit für einen Anwalt um mit ihm die rechtliche Seite abzuklären.
Ob man nämlich die Nachbesserung verweigern kann (Unzuverlässigkeit, mangelnde oder gar fehlende Eignung).
Dann könnte man eine Zweitfirma beauftragen und deren Kosten dem Handwerker auferlegen.

Aus der Schilderung und aus eurer eigenen Erfahrung mit dem bisherigen Ablauf kann man doch kaum annehmen es klappt mit dem Zusammenspiel von Gutachter und Nachbesserung beim WM-Anschluss.
Und mal davon abgesehen ? würde man in dem „Loch“ rund um den WM-Anschluss überhaupt wesentliches erkennen um auf verdeckte Fehler schließen zu können ?

Kleine Anmerkung:
Kann man nicht die WM nachträglich an einem Kaltventil eines Waschbeckens anschließen (Stichwort Eck-Fix) ? Ganz nutzlos wäre ein Warm-Zapfhahn ja nicht und vor allem ginge es schneller und ohne Schmutz.

MfG
duck313

  1. Beratung von der Sanitär- und Heizungsinnung anfordern
  2. Beim Amtsgericht zugelassenen Gutachter einschalten
  3. Vor Ablauf der Garantie/Gewährleistung Rechtsanwalt einschalten
  4. Klagen vor deinem Amtsgericht.
  5. So würde ich es machen, weil ich eine Rechtsschutzversicherung auch für einen solchen Fall habe.

Dem gutem Mann die gelegenheit geben den Anschluß von Warm auf Kalt zu ändern.
Vergiß den Gutachter, der wird auf jeden fall Mängel finden und wie geht es dann weiter?
Ihn verklagen?
Geld von ihm haben wollen?
Ich denke das wird nach hinten losgehen und auch dich eine menge Geld kosten da von ihm sicherlich nichts zu holen ist.
Hoffe einfach das nichts passiert und wenn doch laß es eine Fachfirma am Ort komplett neu machen.
Bezahlen mußt das dann selbstverständlich du, und bei Rohrbruch durch nicht fachgerechte installation ist auch die Gebäudeversicherung raus. (Gerade letztens gehabt).
Geiz ist halt nicht immer geil.
Gruß
Jürgen

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Leider funktioniert das mit dem Eckventil nicht, denn bei dem Waschbecken ist kein Platz für eine Waschmaschine. Ich bin für Rechtsfälle nicht versichert, welche Kosten würden denn in dem Fall auf mich kommen und wie hoch ist die Gewinn Chance und die Rückerstattung des Geldes? Grüße, Valentina

Hallo, danke für die Antwort. Welche Versicherung kümmert sich denn un solche Fälle? Privatschutz? Und wenn ich diese jetzt abschließe würden die für diesen Fall höchstwahrscheinlich nicht aufkommen oder?

Hallo, danke für die Antwort. Könnten Sie vielleicht kurz den Fall schildern wo die Gebäudeversicherung nicht aufgekommen ist? War der Schaden entstanden, weil Sie selbst ohne fachmännisches Wissen Rohre verlegt haben oder war das auch ein unzulässiger Handwerker? Grüße, Valentina

Da ich Fachmann in dem Beruf bin, bin ich wohl auf jedem fall haftbar.

In dem Fall ging es aber um ein neu renoviertes Badezimmer bei dem ein Arbeitskollege des Besitzers das Bad renoviert hat und teilweise ungeeignetes Material und auch nicht fachgerecht verbaute. Die Versicherung lehnte die Zahlung nach einem Gutachterbesuch ab, da die neue Installation nicht den Regeln der Technik (oder so ähnlich) entsprach.
Ich meine, auch der Arbeitskollege wäre nicht haftbar gewesen.

Wir haben dann alles noch einmal neu und vernünftig installiert.
Hat nachher auch wesentlich besser ausgesehen. :grinning:

Nichtsdestotrotz kann dein Bad ja auch durchaus vernünftig gemacht worden sein.
Fehler können eben jedem mal passieren.

Aber ich bin immer sehr vorsichtig bei Menschen die scheinbar alles können und machen.
Ich mache zwar auch eine menge dinge die überhaupt nicht zu meinem Beruf gehören, aber ich werde mich hüten das bei einem zahlenden Kunden zu tun.

Sicher könntest du einen Sachverständigen holen, den du auch erst einmal selber bezahlen müßtest.
(Dein Handwerker wird mit dem aber sicherlich nicht zusammenarbeiten, da sich wohl keiner sein eigenes Grab schaufeln würde.)
Dafür müßten aber auch die Wände teilweise geöffnet und wieder verschlossen werden (auch erstmal auf deine Kosten)
Würde da Pfusch endeckt werden, sollte der natürlich beseitigt werden ( den Fachmann dafür zahlst auch erst einmal du).
Über wochen hättest du wieder eine Baustelle, und ob und wann du das Geld dann wirklich einmal wiederbekommst steht in den Sternen.
Klagen, Anwalt usw. kann man machen, aber die kosten steigen dadurch erst einmal noch weiter an.
Gruß
Jürgen

Von der Sache her gesehen richtig.
Ich würde, wäre es mein Fall, über die Innungen und Handwerkskammer prüfen lassen ob der ausführende Handwerker hiesiges Innungsmitglied bei Heizung-Sanitär, Fliesenleger, Elektriker, Maurer, Fliesenleger ist. Ist es ein auswärtiger „Handwerker“ z.B. xyz GmbH dann muss er z.B. in Bayern jeweils Meister in diesen Sparten haben.
MfG

Das kann ich dir nicht sagen und auch der vorgeschlagene Anwalt kann und wird keine Garantie geben wie so eine Sache ausgeht.
Bezahlen musst Du voraussichtlich nichts, der Anwalt wird die Kosten beim Handwerker geltend machen. Aber zahlt der nicht oder kann nicht zahlen, dann musst Du diese Kosten bezahlen.
So eine Erstberatung beim Anwalt über die grundsätzlichen Maßnahmen „Was soll ich machen ?“ ist nicht so teuer. 150 - 200 € etwa.

Kommt doch eigentlich auf Dich an, hast du noch Vertrauen in den Handwerker. Kannst Du sicher sein, es klappt im 2. Anlauf ?
Dann probiere es noch mal mit ihm.

Hauptsache er hat noch Ersatzfliesen übrig :smile: