Handwerkerrechnung

Herr Z hat einen Handwerksbetrieb X mit der Beseitigung eine Verstopfung des Küchenabflusses beauftragt.
Nachdem der Handwerker X sich zwei Stunden abmühte, ohne die Verstopfung zu beseitigen, schlug er vor, eine andere Firma Y damit zu beauftragen, welche dann auch zwei Tage später die Verstopfung beseitigte; Kosten 180,-Euro.
Nun stellt der Handwerker X eine Rechnung über 265,-Euro ohne den erteilten Auftrag erledigt zu haben.
Frage: Können die Kosten der Firma Y von der Rechnung des Handwerkers X abgezogen werden? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Zudem enthielt die Rechnung auch eine Position „Maschinenleistung“ für das Reinigungsgerät über 80,-Euro. Müssen Gerätschaften, welche zur Erledigung einer Arbeitsleistung notwendig sind, extra bezahlt werden?

hallo,

Herr Z hat einen Handwerksbetrieb X mit der Beseitigung eine
Verstopfung des Küchenabflusses beauftragt.

wenn der aus werkvertrag durch x geschuldete erfolg ausgebieben ist, dann hat x mangels vertragserfüllung keine forderungen zu stellen.
(vgl. lg münchen urteil vom 1.2.1990, az. 7 O 13463/89)

lg dev