Handwerkerrechnung

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Ein Mensch bekommt von einem Landschaftsgärtner einen Kostenvoranschlag für die Umgestaltung des Gartens und dieser beträgt XX Euro.

Vorher gab es noch eine Planung, die unabhängig Y Euro gekostet hat, der Landschaftsgärtner meinte, diese könne aber vom Rechnungsbetrag der Ausführung je nach Umfang abgezogen werden.

Der Mensch beauftragt den Handwerker.

Nun kommen die Mitarbeiter des Landschaftsgärtners und gestalten den Garten. Es ist alles wunderbar, der Garten ist tiptop und die Arbeiter sind auch sehr zufrieden, da sie sagten, sie seien viel schneller fertig geworden als geplant.

Der Mensch, hat auch ungefähr notiert, wann die Handwerker da waren.

Jetzt kommt irgendwann eine Rechnung, die nur folgendes beinhaltet:

Wir stellen in Rechnung: XX Euro, zahlbar innerhalb … die Arbeitskosten davon betragen XY Euro … (für die Steuer)

Heißt also, weder der versprochene Betrag ist abgezogen worden, noch kann der Mensch kontrollieren, ob die Rechnung so ok ist, denn es sind keine Posten aufgeführt.

Auf Nachfrage via Anrufe (er ruft nie zurück, wie die Sekretärin verspricht) und Mails reagiert der Landschaftsgärtner nicht.

Was könnte der Mensch nun tun? (Außer sich zu ärgern und den Garten trotzdem genießen.)

LG
Stefan

Hallo,

um nicht verklagt zu werden, könnte man einen Teilbetrag anweisen und auf eine nachvollziehbare Rechnung bestehen; dann ist der Handwerker in der Pflicht.
Wenn dann die Rechnung o.k. ist , Differenz überweisen oder sich über den Restforderung streiten.

LG :smile:

Nehmen wir mal weiter an, der Mensch hat schon wie vereinbart, direkt vor und direkt nach Baubeginn zwei Abschlagszahlungen (je über 2000 Euro) geleistet.

Nun gab es nur noch eine Abschlussrechnung. Weiter gehts dann wie oben.

Um den Restbetrag (140 Euro) geht es nicht, sondern eher um die Frage:

Kann der Mensch eine detailierte Rechnung verlangen und wenn ja und die dann aber dem Mensch nicht ganz richtig erscheint, wie kann er sich dagegen wehren.

Dennoch danke für deine rasche Antwort.

LG
Stefan

Ein Mensch bekommt von einem Landschaftsgärtner einen
Kostenvoranschlag für die Umgestaltung des Gartens und dieser
beträgt XX Euro.

Wenn der Auftraggeber einen Festpreis vereinbart zahlt er den - egal ob der Auftragnehmer dafür viel oder wenig, schell oder langsam arbeitet: man will und zahlt das vereinbarte Resultat.

Vorher gab es noch eine Planung, die unabhängig Y Euro
gekostet hat, der Landschaftsgärtner meinte, diese könne aber
vom Rechnungsbetrag der Ausführung je nach Umfang abgezogen
werden.

Was heißt meinen. Entweder man hat das vereinbart - am besten schriftlich - oder man hat Zeugen für eine mündliche Vereinbarung - sonst hat man Pech und nix wird von der Rechnung abgezogen.
Viel Spaß am neuen Garten und - wenn der Gärtner länger gebraucht hätte, hättet Ihr nicht mehr zahlen müssen…

Hallo,

nein es war kein Festpreis vereinbart, es war ein Kostenvoranschlag.

Meinen heißt, er hats gesagt. Zeugen: Menschs Ehegattin. Schriftlich: Da steht beim Kostenvoranschlag der Planung:
Diese Kosten können eventuell zum Teil bei der Ausführungsrechnung wieder vergütet werden.
Ich denke, dies ist verdammt vage um da etwas einfordern zu können.

Tja, das gute Handwerkerwort zählt da ja leider nicht mehr.

LG
Stefan

nein es war kein Festpreis vereinbart, es war ein
Kostenvoranschlag.

in einem Kostenvoranschlag kann auch ein Gesamtpreis vereinbart werden oder es können X Arbeitsstunden angegeben sein.

Meinen heißt, er hats gesagt. Zeugen: Menschs Ehegattin.
Schriftlich: Da steht beim Kostenvoranschlag der Planung:
Diese Kosten können eventuell zum Teil bei der
Ausführungsrechnung wieder vergütet werden.

Können - eventuell - z. Teil - trotzdem: es wurde etwas vereinbart wenn es dort steht u. wenn die Rechnung noch nicht bezahlt ist würde ich die Planungskosten abziehen und warten wie er reagiert.