Handwerkerrechnung

Hallo Zusammen,

ich habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten. Stimmt es, dass man Handwerkerrechnungen erst zahlen muss und dann Rückforderungen stellen kann?

Folgender fiktiver Fall mal angenommen:

Hausbesitzer A beauftragt einen Handwerker, Tapezierarbeiten und Parkettverlegung zu machen. Diese werden auch ausgeführt. Nur ist Hausbesitzer A mit der Qualität der Ausführungen nicht zufrieden. Tapete sehr dünn, Farbe haftet kaum, Parkettboden hat Luft etc. Hausbesitzer A bezahlt diese Arbeiten aber alle und schreibt eine Mängelrüge. Handwerker kommtschaut sich alles an und verspricht Nachbesserung. Diese macht er auch 3 Monate später. Bei dieser Nachbesserung installiert er auch noch Fußleisten, die nie bestellt wurden. Nun schreibt Handwerke an Hausbesitzer A eine Rechnung für die Fußleisten. Lieferung und Installation der Leisten. Hausbesitzer A ist sehr verwundert darüber. Hierüber hat es nie einen Auftrag gegeben, außerdem wurde nur ca. 40% der Leisten angebracht, den Rest hat Handwerker einfach in ein Zimmer gestellt. Hausbeseitzer A schreibt nach erhalt der Rechnung, dass die Arbeiten teilweise überhaupt nicht ausgeführt wurden (Parkettmängel wurden nicht behoben) außerdem weißt er den Handwerker darauf hin, dass die Fußleisten nie bestellt wurden und auch zu über der Hälfte gar nicht installiert wurden.

Nun schreibt der Handwerken dem Hausbesitzer A aber eine Mahnung. Diese Mahnung ist neben der nicht bestellten Leistung auch im Betrag falsch.

Meine Frage nun, muss Hausbesitzer A diese Forderung zahlen und dann vom Handwerker (notfalls über Anwalt) das zuviel bezahlte Geld zurückfordern oder kann er einfach die Zahlung verweigern, da ja auch die Mängel nicht behoben wurden. Wir reden hier mal angenommen über ein gesamtwert der bisher bezahlt wurden von 10.000 € und die Rechnung ist 400€. Sollte das wichtig sein.

Bin mal gespannt was die Experten hierzu sagen.

Besten Dank an alle

Gruß Matthias

Hallo!

Kann es sein, Hausbesitzer A ist ein Einfaltspinsel, unbedarft und kopf- und hilflos ?

Wie kann man auf die Idee kommen, eine Rechnung voll zu bezahlen, wenn man Mängel erkannt hat ?

Ist nicht einleuchtend, Geld nur für volle und fachgerechte Leistung ?

Mängel vorhanden, dann zahlt man nur einen angemessenen Teilbetrag und fordert die Mängelbeseitigung. Sollte das nämlich nicht klappen, hat man Geld einbehalten und kann damit einen anderen Handwerker beauftragen, die Arbeiten fertigzustellen.

Handwerker baut Fußleisten ein, Hausbesitzer A steht daneben und sagt nichts, fragt nicht nach, was das soll ?
Was man nicht bestellt hat, bezahlt man nicht .

MfG
duck313

Hallo Matthias,

ich würde dir empfehlen dich an die zuständige Handwerkskammer zu wenden.
Die haben eine Rechtsberatung/Schlichtungsstelle, das ganze ist kostenlos.

Zweite Möglichkeit ist die zuständige Innung (wenn der Handwerker in der Innung ist, das ist im Gegensatz zur Handwerkskammer freiwillig). Ein bekannter hatte Ärger mit einem Maler, für 200€ kam sogar ein Gutachter persönlich vorbei und hat zwischen Ihm und dem Handwerker vermittelt und besprochen was Mängel sind die Beseitigt werden müssen, wo ein Nachlass sinnvoll ist und was toleriert werden muss.

Eine Vermittlung/Schlichtung ist vielleicht besser als gleich zum Anwalt und kostenfrei!
Und die können dir bestimmt auch sagen wie die Rechtslage aussieht.

Ansonsten könnte ich mir noch vorstellen, dass du bei der Verbraucherzentrale anfragen kannst.

LG Boffel