Handwerkerrechnung

Hallo,

ich habe bezüglich einer Handwerkerrechnung eine Frage. Wir hatten eine Rechnung bekommen die von Anfang bis Ende nicht mit den von mir unterschriebenen Stundenzetteln überreinstimmen. Ich habe diese Rechnung nicht bezahlt mit der Bitte diese doch noch einmal zu überarbeiten, es geht hier um wirklich viel Geld.
Dies ist nun geschehen, aber ich bin mir bei einer Position nun unsicher bzw. bin ich schon Ärgerlich (aber berechtigt?).
Also an einem Tag hatten die Handwerker nicht genug Material dabei ( einen Armierungskleber) und sind dann zwischendrin in den Baumarkt gefahren. Muss ich als Kunde diese Fahrt in den Baumarkt zur Materialbeschaffung als Arbeitstunden zahlen? Vor allem kann ich gar nicht nachfolziehen ob die wirklich nur im Baumarkt waren oder nicht noch zum Mittagessen.
In der neuen überarbeiteten Rechnung wurde mir nun für diese Tag extra Arbeitslohn für die Beschaffung von Materialien berechnet aber diese Stunden wurden dann noch nicht einmal in der Stundenzahl für den ganzen Tag abgezogen. Das heißt ich soll diesen Tag Doppelt bezahlen.
Ich werde die Rechnung wegen dieser zwei punkte wieder bemängeln. Aber wie sieht es aus zahle ich als Kunde eine Einkaufsfahrt? Wir hatten schon viele Handwerker hier, aber die hatten immer das passende Material dabei bzw. hatten wir einmal etwas ähnliches und da hat der Handwerker sich für diese Zeit ausgetragen -ich musste also nicht die ungeplante Fahrt ins Lager bezahlen.

Ich hoffe auf schnelle Antwort.

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Hallo!

Das ist eigentlich sehr klar.

Diese Fahrten, um vergessenes oder zu wenig eingepacktes Material/Werkzeug zu beschaffen, sind Sache des Handwerkers.
Es wäre denkbar, wenn es sich um Material für nachträgliche Kundenwünsche handeln sollte, die ja auch nicht kalkuliert waren. Material für solche Zwecke muss kostenpflichtig nachbeschafft werden.
Übrigens, es wäre z.B. nicht recht einsehbar, warum mehr als 1 Mann das Material holen fährt. Nicht für Eimer mit Kleber, Farbe oder andere leicht tragbare Sachen.
Für Langgut oder schweres Zeug mag man 2 Mann benötigen.
Und wenn wegen selbst zu vertretendem Materialmangel nicht gearbeitet werden kann ,dann darf man diese Wartestunden der Handwerker auch nicht aufschreiben.

MfG
duck313