Handwerkerrechnung

Hallo,

mich würde etwas zu Handwerkerrechnungen Interessieren. Angenommen jemand bekommt eine Rechnung die überhaupt nicht mit den unterschriebenen Stundenzetteln überreinstimmt und reklamiert diese Rechnung. Man bekommt dann auch eine neue Rechnung. Bei dieser Rechnung scheinen wieder zwei Dinge unstimmig bzw. ist man sich nicht sicher ob man nun recht hat oder eben nicht.

Angenommen die betrefenden Handwerker haben nicht genug Material mit auf die Baustelle gebracht, obwohl es sich bei der benötigten Menge nicht um eine unbekannte Menge handelt sondern es ist eifach zu wenig Material eingepackt worden. Um das benötige Material zu beschaffen fahren die Handwerker in einen Baumarkt. Muss man als Kunde diese Baumarktfahrt als Arbeitszeit bezahlen? Der Kunde ist doch nicht für die Fehlplanung verantwortlich. Es ist doch üblich das Handwerker das benötigte Material schon mit auf die Baustelle bringen ohne das man etwas für Materialbeschaffung extra zahlt? Ausserdem hätten auch nicht zwei Handwerker zusammenfahren müssen um einen Eimer Kleber zu kaufen. Muss der Kunde für diese Fahrt in den Baumarkt zahlen?

Angenommen man bekommt auf einem Balkon einen neuen Bodenbelag, der Handwerker kommt aber erst zwei Tage vor Verlegetermin und nur auf Nachfrage des Kunden mit Musterbeispielen. Ausgerechnet das vom Kunden bevorzugte Muster ist nicht auf Lager. Der Handwerker tätigt (angeblich und Aufwändig) viele Anrufe um das Material noch zu beschaffen, was aber nicht zum geplanten Termin klappt sondern erst viele Tage später. Muss der Kunde hier Arbeitslohn für die Beschafung von Materialien bezahlen? Der Handwerker wusste schließlich schon lange im Vorraus das der Bodenbelag benötigt wirde und das er eventuell lange Lieferzeiten hat. Es währe auch genug Zeit gewesen dem Kunden schon drei oder vier Wochen vorher die Muster zu zeigen. Muss der Kunde auch hier für eine Fehlplanung die Kosten tragen?

Nun bin ich mal auf die Antworten gespannt.

hi moppel,

jetzt wurdest du schon an das Rechtsbrett verwiesen und bekommst doch keine Antwort. Find ich schade, aber ich kann dir versichern, daß auch in den Zeiten als hier noch mehr Anwälte schrieben, zu Handwerksfragen auch keine besseren Ergebnisse zustandekamen.

Im Gegenteil, spezielle Handwerksfragen konnten noch nie schnell und eindeutig beantwortet werden, weil es da sehr auf vereinbarte Details drauf ankommt. Die sind aber stets auslegbar.

Deshalb wurden und werden da auch immer nichts als Streitereien draus hervorgehen

Ich versuchs mal mit meiner Handwerkererfahrung:

  • wenn nichts besonderes über die Materialbeschaffung vereinbart war, kann der Handwerker die Materialbeshaffung NICHT als Stundensatz verrechnen. Der Aufwand für die Beschaffung ist bereits in den Allgemeinkosten (Materialaufschlag) enthalten.

  • wenn der Handwerker die Zeit für die Materialbeschaffung als Arbeitszeit abrechnen möchte, muss das VORHER auch so vereinbart worden sein.
    (Das trifft in manchen Fällen tatsächlich zu !!! zB Notfall Stromausfall, Heizungsausfall usw)

Aus deiner Beschreibung geht nicht eindeutig hervor, wann der Vertrag geschlossen wurde - bereits Wochen zuvor oder erst bei der fehlgeschlagenen Bemusterung 2 Tage vor Ausführung.
Und auch nicht, ob in dem Vertrag etwas über die Materialbeschaffung vereinbart wurde

Davon hängt aber die Vorgehensweise in dem beschriebenen Fall ab

Wenn darüber nichts besonderes vereinbart war, s.o.

Jetzt hast du wenigstens eine Antwort, zwar nicht von Juristen, aber ich hoffe hilfreich
Gruß