Hallo,
mich würde etwas zu Handwerkerrechnungen Interessieren. Angenommen jemand bekommt eine Rechnung die überhaupt nicht mit den unterschriebenen Stundenzetteln überreinstimmt und reklamiert diese Rechnung. Man bekommt dann auch eine neue Rechnung. Bei dieser Rechnung scheinen wieder zwei Dinge unstimmig bzw. ist man sich nicht sicher ob man nun recht hat oder eben nicht.
Angenommen die betrefenden Handwerker haben nicht genug Material mit auf die Baustelle gebracht, obwohl es sich bei der benötigten Menge nicht um eine unbekannte Menge handelt sondern es ist eifach zu wenig Material eingepackt worden. Um das benötige Material zu beschaffen fahren die Handwerker in einen Baumarkt. Muss man als Kunde diese Baumarktfahrt als Arbeitszeit bezahlen? Der Kunde ist doch nicht für die Fehlplanung verantwortlich. Es ist doch üblich das Handwerker das benötigte Material schon mit auf die Baustelle bringen ohne das man etwas für Materialbeschaffung extra zahlt? Ausserdem hätten auch nicht zwei Handwerker zusammenfahren müssen um einen Eimer Kleber zu kaufen. Muss der Kunde für diese Fahrt in den Baumarkt zahlen?
Angenommen man bekommt auf einem Balkon einen neuen Bodenbelag, der Handwerker kommt aber erst zwei Tage vor Verlegetermin und nur auf Nachfrage des Kunden mit Musterbeispielen. Ausgerechnet das vom Kunden bevorzugte Muster ist nicht auf Lager. Der Handwerker tätigt (angeblich und Aufwändig) viele Anrufe um das Material noch zu beschaffen, was aber nicht zum geplanten Termin klappt sondern erst viele Tage später. Muss der Kunde hier Arbeitslohn für die Beschafung von Materialien bezahlen? Der Handwerker wusste schließlich schon lange im Vorraus das der Bodenbelag benötigt wirde und das er eventuell lange Lieferzeiten hat. Es währe auch genug Zeit gewesen dem Kunden schon drei oder vier Wochen vorher die Muster zu zeigen. Muss der Kunde auch hier für eine Fehlplanung die Kosten tragen?
Nun bin ich mal auf die Antworten gespannt.