Handwerkerrechnung

Hallo,

wenn ein Handwerker für einen Innenausbau einen Pauschalbetrag anbieten würde, dann einen Barvorschuss erhielte und Teile des benötigten Materials an den Ausführungsort bringen würde, diese Teile fehlerhaft zusammenbauen würde, danach unerreichnbar wäre, daraufhin ein anderer Handwerker den Auftrag ausführen würde, dürfte dieser erste Handwerker dann die geleistete Arbeit als Einzelleistungen anstatt pauschal wie veranschlagt, in Rechnung stellen? Wäre solch eine Rechnung zu zahlen und/oder welche Möglichkeiten des Widerspruchs gäbe es?
Wäre die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer eine gute Adresse dafür?

Danke für eure Antworten.

Hallo!

Die Frage ist doch,ob man den Vertrag wirksam gekündigt hatte und ob überhaupt ein Anspruch des 1. Handwerkers besteht , der über das reine Material und die Anlieferung hinausgeht. Und ob nicht sogar Schadenersatzanspruch gegen ihn besteht,weil 2. Handwerker mehr Arbeit hatte,die Mängel des 1. zu beseitigen.

Schlichtungsstelle ist immer gut, greift nur,wenn Handwerker Kammermitglied ist. Das ist hier allein nach der Schilderung kaum zu vermuten.

mfG
duck313

Einfache Gegenrechnung
Hallo,

wenn ein Handwerker für einen Innenausbau einen Pauschalbetrag anbieten würde, dann einen Barvorschuss erhielte und Teile des benötigten Materials an den Ausführungsort bringen würde, diese Teile fehlerhaft zusammenbauen würde, danach unerreichnbar wäre, daraufhin ein anderer Handwerker den Auftrag ausführen würde, dürfte dieser erste Handwerker dann die geleistete Arbeit als Einzelleistungen anstatt pauschal wie veranschlagt, in Rechnung stellen?

Ja. Das darf er natürlich.

Wäre solch eine Rechnung zu zahlen

Nein. Der geschuldete Erfolg im Rahmen der Pauschale ist nicht erfüllt, die Leistung nicht abgenommen.

und/oder welche Möglichkeiten des Widerspruchs gäbe es?

Rückforderung der geleisteten Anzahlung und Gegenrechnung für zusätzliche Aufwendungen des Auftraggebers sowie De- und Remontage der falsch verbauten Ware.

Wäre die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer eine gute Adresse dafür?

Nein. Was sollte sie denn unternehmen können? Außer Almosen für einen Handwerker einbetteln?

Gruß
nasziv

Hi
Ich würde dem ersten Handwerker eine Gegenrechnung
presentieren,! Für die mehr kosten die jawohl entstanden sind !!
und die Verzögerung der Bauzeit !
natürlich auch !
bei der Handwerkskammer nachfragen !
was Mann da berechnen kann !!

mfg.

Hallo!

Ich würde dem ersten Handwerker gar nichts zahlen, sondern ihn zum Schadenersatz verklagen. Solche Sachen können aber auch sehr gut über die Innung geklärt werden. Vorraus setzung ist allerdings das dieser Handwerker überhaupt der Innung angehört.Ist er nicht im Verband ist nur eine private Klage möglich!
Ich wünsche viel erfolg!

hallo,
ein pauschalbetrag ist je nach höhe dessen schon in ordnung,kommt aber immer darauf an was der handwerker in vorkasse gehen muß,handelt sich das zum beispiel um eine „schnöde“ zwischen wand,oder eventuell um einen teuren marmor boden,?
zweiteres würde auch ich einen vorschuss veranschlagen,da ich das material auch zuerst einmal zahlen muß,
die andere rechnung ist dann immer zu akzeptieren,wenn dieser zweite handwerker die arbeiten dann zu ihrer zufriedenheit ausführt,
wenn das dann überhaubt noch möglich ist nach dem ersten schlechten zusammenbau,
(was auch immer das ist,oder war)
das kann ich so nicht beurteilen,
lg,mike