Handwerkerrechnung

Hallo Zusammen,
ich habe eine Handwerkerrechnung für die Reparatur meiner Terrassentür erhalten. Die Leistung wurde ordnungsgemäß erbracht. Allerdings ist die Rechnungshöhe (550 Euro für Material, Kosten für An-und Abfahrt und zus- noch Fahrzeugkosten) strittig.
1.Kann ich verlangen, dass die Kosten für das eingebaute Ersatzteil anhand von (z.B.) Preislisten des Herstellers nachgewiesen werden?
2.Es wurde An-und Abfahrtkosten, gegen die nichts einzuwenden wäre, aber außerdem noch Fahrzeugkosten in fasst der gleichen Höhe berechnet. Ist dass rechtlich i.O.?
Freundliche Grüße,
Dieter

Hallo,
leider ist diese Frage für mich zu speziefisch und ich kann sie nicht wirklich beantworten, aber das, was anschließend abgerechnet wurde, sollte auch in der vertraglichen Vereinbarung / AGB´s stehen, meiner Meinung nach…

Vielleicht wäre auch eine Verbraucherzentrale hilfreich.

LG Katja

Hallo Dieter,

zur Frage 1 kann ich sagen, dass du natürlich verlangen kannst, Einsicht in z.B. Herstellerkataloge zu bekommen aber bei diesem Preis handelt es sich ja nicht nur um einen Einkaufspreis inkl.MWST. Wäre es der Fall, könnte der Betrieb ohne genügend Eigenkapital als Puffer nicht lange überleben. Es sind ein paar betriebseigene Faktoren im Spiel, die von hinten betrachtet angerechnet werden müssen.

Zu Frage 2: Das die Fahrzeugkosten fast identisch in der Höhe der Fahrtkosten liegen finde ich persönlich etwas überzogen. Zumindest kenne ich das so nicht.

MfG Martin