Hallo,
hoffentlich bin ich in diesem Brett richtig aufgehoben.
Ich habe mal gehört das mein von einer Handwerkerrechnung so und soviel % für so und solange zeit einbehalten als Garantiesicherheit einbehalten darf. Ist dies so richtig?
Wenn ja, wo steht das genau und wieviel % und wie lange ist das??
Gruß Thorsten
Hallo Thorsten!
Ich habe mal gehört das mein von einer Handwerkerrechnung so
und soviel % für so und solange zeit einbehalten…
In solcher pauschalen Form stimmt das nicht. Genaues findest Du z. B. unter http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=rechnungslegung-… , dort bis Punkt 6 „Einbehalte“ scrollen und ein BGB bereit halten.
Gruß
Wolfgang