Hallo,
nehmen wir an, ein Handwerker schreibt ca. 9 mon. nach einer
kleinen Reperatur eine Rechnung. Der Adressat möchte den
Stundenzettel einsehen, da er nicht mehr nach dieser langen
Zeit nachvollziehen kann, ob diese Stunden tatsächlich wie
berechnet angefallen sind. Der Stundenzettel existiert jedoch
nicht mehr.
Kunde hat keine Kopie?
Müsste diese Rechnung bezahlt werden?
Sofern die Leistung erbracht wurde, grundsätzlich ja. Strittig ist die Höhe, und hier ist der Handwerker in der Beweispflicht. Kann er keinen unterzeichneten Stundenzettel vorlegen, wird es problematisch mit der Anzahl der Stunden. Materialpreise kann er über Preislisten nachweisen und belegen.
Wie kann der
Rechnungsadressat sichergehen, dass er nicht geneppt wird?
Weshalb ist der Rechnungsaddressat so misstrauisch? Hat er die Leistung erhalten, dann kann er noch verhandeln über den Preis. Und der Handwerker wird eventuell ein Entgegenkommen zeigen, damit wenigstens die Selbstkosten gedeckt sind.
Andernfalls Handwerkskammer, Berufsverbände o.ä. kontaktieren und nachfragen, ob Preis angemessen ist.
Gruß
Der Franke