Handwerkerrechnung

Hallo,
bitte sagt mir eure Meinung zu folgendem Fall
Im Angebot des Handwerkers war ein Posten: folgenden Arbeiten werden nach Stundenlohn abgerechnet, dann folgte eine Aufzählung - Polier xx Euro pro Stunde, Geselle xx Euro/Std., Hilfsarbeiter xx Euro/Std.
Dann kam die Rechnung. Zu den im Angebot aufgeführten Posten wie Polier, Geselle und Hilfsarbeiter wurden jetzt auch noch die Maschinen, wie Bagger, etc. mit einem Betrag pro Stunde in Rechnung gestellt. Auf Nachfrage beim Handwerker kam die Antwort, da wäre beim Angebot wohl ein Fehler passiert.
Stundenzettel auf denen die Stunden der Arbeiter und der Maschinen aufgeführt sind wurden vom Auftraggeber unterschrieben.
Meine Frage lautet darf der Handwerker die Rechnung so stellen?

Danke
Moka

Moin, Moka,

Meine Frage lautet darf der Handwerker die Rechnung so
stellen?

natürlich darf er das, wenn die Maschinenstunden erbracht wurden. Fehler beim Erstellen des Angebots muss man einem Handwerker zugestehen. Von Auftragserschleichung kann auch nicht die Rede sein, ein erfahrener Bauherr fragt sofort nach den Maschinenstunden.

Gruß Ralf

Hallo,

Im Angebot des Handwerkers war ein Posten: folgenden Arbeiten
werden nach Stundenlohn abgerechnet, dann folgte eine
Aufzählung - Polier xx Euro pro Stunde, Geselle xx Euro/Std.,
Hilfsarbeiter xx Euro/Std.
Dann kam die Rechnung. Zu den im Angebot aufgeführten Posten
wie Polier, Geselle und Hilfsarbeiter wurden jetzt auch noch
die Maschinen, wie Bagger, etc. mit einem Betrag pro Stunde in
Rechnung gestellt.

Sofern über diese zusätzlichen Leistungen (Maschinenkosten) nicht vor Ausführung zumindest gesprochen wurde, ist die Forderung m.E. unberechtigt. Es wurde kein Vertrag über zusätzliche Leistungen geschlossen.

Auf Nachfrage beim Handwerker kam die
Antwort, da wäre beim Angebot wohl ein Fehler passiert.
Stundenzettel auf denen die Stunden der Arbeiter und der
Maschinen aufgeführt sind wurden vom Auftraggeber
unterschrieben.

Ein unterschriebener Stundenzettel bestätigt nur, dass die Arbeiten ausgeführt wurden. Da eine Vereinbarung über eine Vergütung der im Zuge der Arbeiten erforderlichen Maschinen fehlt, ist durch die Unterschrift keine Anerkenntnis einer zusätzlichen Vergütung i.S. einer Auftragserteilung erfolgt.

Meine Frage lautet darf der Handwerker die Rechnung so
stellen?

Ja, aber die zusätzliche Forderung ist nicht zu begleichen. Es liegt ein Fehler des Handwerkers vor.
Ein Vergleichsgespräch wäre gegebenenfalls sinnvoll.

Gruß
Der Franke

Hallo

ein erfahrener Bauherr fragt sofort nach
den Maschinenstunden.

Hier vermisse ich den Ironie-Tag :wink:

Ich hatte noch nie eine Handwerkerrechung mit Maschinenstunden…

Unerfahrene Grüße Beatrix

Moin, Beatrix,

ein erfahrener Bauherr fragt sofort nach
den Maschinenstunden.

Hier vermisse ich den Ironie-Tag :wink:

damit meinte ich nur, dass ein Handwerker mit dieser Frage rechnen muss und ich deshalb weiter von einem Versehen ausgehe.

Gruß Ralf

Hallo,
bitte sagt mir eure Meinung zu folgendem Fall
Im Angebot des Handwerkers war ein Posten: folgenden Arbeiten
werden nach Stundenlohn abgerechnet, dann folgte eine
Aufzählung - Polier xx Euro pro Stunde, Geselle xx Euro/Std.,
Hilfsarbeiter xx Euro/Std.
Dann kam die Rechnung. Zu den im Angebot aufgeführten Posten
wie Polier, Geselle und Hilfsarbeiter wurden jetzt auch noch
die Maschinen, wie Bagger, etc. mit einem Betrag pro Stunde in
Rechnung gestellt. Auf Nachfrage beim Handwerker kam die
Antwort, da wäre beim Angebot wohl ein Fehler passiert.

Hallo,
war das der einzige Handwerker, der Dir ein Angebot machte?
Falls nein: Hätte Dir im Vergleich mit den anderen Angebote auffallen müssen, daß hier Maschinenstunden fehlten?
Der Handwerker hat sicher versucht, durch Weglassen von auf jeden Fall auftretenden Kosten sein Angebot künstlich niedrig zu halten um den Auftrag zu ergattern.
Wenn es sich um einen Fachbetrieb handelt, kann er sich auf bloßes „Vergessen“ nicht so ohne weiteres herausreden.
Gab es eine Auftragsbestätigung?
Liegen den Arbeiten die VOB zugrunde?
Da hättest Du vielleicht einen Ansatzpunkt. Ich würde nicht so ohne weiteres die nachträglichen Koste akzeptieren. Du solltest verhandeln. Da mußt Du aber Deine rechtliche Position (VOB) kennen.

Gruß:

Manni

Danke an alle,
auf meinen Vorschlag zu verhandeln hat der Handwerker leider nicht reagiert. Ich wäre ja bereit zu zahlen, hatte jedoch gehofft, dass er aufgrund der Sachlage einen Nachlass einräumt. Ich werde mich jetzt mit der Handwerkskammer in Verbindung setzen, damit ich mich besser auskenne und dann erneut das Gespräch suchen. Es geht immerhin um mehrere Hundert Euro.

Moka