Handwerkerrechnung absetzbar bei WEG und Rücklagen

Hallo!
nehmen wir einmal an, in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) werden am Wohn-Objekt Sanierungsarbeiten durchgeführt. Dieses wird komplett aus den Rücklagen bezahlt. Können die Eigentümer anteilmäßig Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen?

MFG
Sparmeier

nehmen wir einmal an, in einer Wohneigentümergemeinschaft
(WEG) werden am Wohn-Objekt Sanierungsarbeiten durchgeführt.
Dieses wird komplett aus den Rücklagen bezahlt. Können die
Eigentümer anteilmäßig Handwerkerlohnkosten von der Steuer absetzen?

Wenn der Verwalter auf Zack ist, wird er mit der Jahresabrechnung dem Eigemtümer eine Bescheinigung über seinen steuerlich abzugsfähigen Anteil ausstellen.

Selbstnutzung vs. Vermietung
Hi !

wird er mit der Jahresabrechnung dem Eigemtümer eine Bescheinigung über seinen steuerlich abzugsfähigen Anteil ausstellen.

wobei dieser Ansatz ausschließlich davon ausgeht, dass die Wohnung selbst genutzt wurde und die Leistungen daher nach § 35a EStG zu berücksichtigen sind.

Bei Vermietung scheidet der Ansatz nach § 35a allerdings aus.

BARUL76

.

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Guten Tag,
Nachfrage:
Es spielt also keine Rolle, ob die Eigentümer die Handwerkerrechnung direkt oder über die Rücklagen beglichen wird?

MFG
Sparmeier

Es spielt also keine Rolle, ob die Eigentümer die Handwerkerrechnung direkt oder über die Rücklagen beglichen wird?

In diesem fall nicht.

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