Handwerkerrechnung auch bei abschlag absetzbar?

liebe www-ler,

mich würde bei folgender fragestellung eure meinung interessieren (im archiv habe ich schon „gewühlt“, aber just zu dieser fragestellung nichts erschöpfendes gefunden):

privatperson p beauftrage handwerker h mit der verschönerung der fassade seines selbstbewohnten efh. das gesamtvolumen des auftrags belaufe sich auf ca. 20tsd euro, wobei ca. 50% des volumens (also 10tsd euro) an arbeitszeit anfiele.

im laufenden jahr verrichte h einen teil der arbeiten und errechne, daß bis zum jahresende eine arbeitszeit i.h.v. 5tsd euro entstünde, die er p noch in rechnung stellen könne (abschlagszahlung), damit p diesen betrag steuerlich geltend machen könne.
den restbetrag (weitere 5tsd euro arbeitszeit) würde h dann im folgejahr nach abschluß aller arbeiten in rechnung stellen (abschlußrechnung).

h weise in diesem zusammenhang jedoch darauf hin, daß er sich nicht sicher sei, ob das finanzamt auch sog. „abschlagszahlungen“ steuerlich berücksichtigen würde, da h nur die absetzbarkeint von arbeitszeit (20% aus max. 6tsd euro p.a.) in einer GESAMTrechnung bekannt sei und er hier ggfs. 2 getrennte rechnungen (also nicht abschlagszahlung und endrechnung) schreiben müsse.
p sei dies so nicht bekannt, wäre nun aber unsicher geworden, ob h nicht doch recht hätte.

könnt ihr p dahingehend beruhigen, daß er auch bei abschlagszahlungen die arbeitszeit nach steuerrechtlichen vorgaben geltend machen kann?

einstweilen schon mal vielen dank!

saludos, borito

Auch Abschläge werden berücksichtigt. Hier gilt das Zahlungsprinzip §11 EStG. Das heißt wenn gezahlt dann absetzbar, wenn nicht gezahlt dann nicht absetzbar. Egal ob Abschlagsrechnung oder normale Rechnung.

Gruß

Jörg

kurz und knackich - vielen dank!

saludos, borito