Handwerkerrechnung: Aufmaß nicht mitgeteilt, Flächen falsch berechnet

Guten Tag,
für den Bau meines Hauses hatte ich ein kleines Unternehmen für spachteln, schleifen, tapezieren, streichen der Wände und Decken sowie Fliesenarbeiten beauftragt. Der Unternehmer erhielt von mir Daten über Flächen, die ich vom Architekten bekommen hatte. Fliesenarbeiten und einige Wandflächen mussten extra aufgenommen werden - es gab dafür keine Architektendaten.
Meiner Meinung nach sind die Flächen von ihm falsch bemessen worden, daher ist auch die Rechnung nicht korrekt - ich habe ihn aufgefordert, mir ein Aufmaß zu schicken. Er verweigert dies, sagt, ich sei mit seiner Rechnung ganz gut bedient und meint, dann müsse er aber im Gegenzug einige „Sonderleistungen“ wie etwa Laibungen oder Zierstreifen (die er mir als Inklusivleistung angeboten hatte) gesondert berechnen.
Handelt er korrekt? Wie kann ich mich verhalten?
Herzlichen Dank für Antworten!
Amadeus74

Hallo!

„meiner Meinung nach …“ Also ist man sich nicht sicher ?

Dann bitte doch den Architekten,die Rechnung zu prüfen.
Der weiß sicher,ob die korrekt ist,weil er die Aufmaßrichtlinien kennt,wie was gemessen und insbesondere übermessen wird.
bzw. was man abziehen darf und was nicht.

nur ein Zitat aus der entsprechenden VOB Malerarbeiten:

 "Ganz oder teilweise behandelte Leibungen von Öffnungen… über 2,5 m² Einzelgröße werden gesondert abgerechnet "
was im Umkehrschluss bedeutet,unter 2,5 m² wird nicht extra berechnet und ist in der Wandfläche mit drin.

MfG
duck313

Hallo,

für eine Antwort wichtig: Welche Vergütung wurde vereinbart?

a) Pauschalpreis? Wurde dieser abgerechnet oder mehr?

b) Einheitspreise? Preis nach Aufmaß für verschiedene Positionen/Leistungen?

Er verweigert dies [Aufmaß], sagt, ich sei mit seiner Rechnung ganz gut bedient und meint, dann müsse er aber im Gegenzug einige „Sonderleistungen“ wie etwa Laibungen oder Zierstreifen (die er mir als Inklusivleistung angeboten hatte) gesondert berechnen.

Was nicht sehr einfach wäre, dieses Nachberechnen, wenn diese „Sonderleistungen“ vor Ausführung nicht separat als Mehraufwand angeboten und beauftragt wurden.

Wenn b) vereinbart wurde, ist ein nachvollziehbares (Länge x Breite etc.) Aufmaß unerlässlich. Wie könnte man sonst die korrekte Abrechnung prüfen?

Wie kann ich mich verhalten?

Auf eine sachlich fundierte Begründung der Abrechnung bestehen. Und abwarten.

Gruß
nasziv

Vielen Dank für die Antwort!