Hallo,
Wer kann eine Handwerkerrechnung steuerlich absetzen, wenn der Auftraggeber = Adressat einer Handwerkerrechnung und der Überweiser nicht identisch sind? Muss ja schließlich REchnungskopie und Kontoauszug zum FA gegeben werden.
Danke!
Bei dem Kontoauszug zählt der Verwendungszweck. Und im Verwendungszweck steht sicher eine Rechnungsnummer oder etwas anderes was die Überweisung mit der Rechnung in Verbindung bringt. Nicht zuletzt die Tatsache, dass die Beträge übereinstimmen.
Servus,
wie deutest Du die Formulierung „…ermäßigt sich (…) (…) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen“? (Hervorhebung von mir).
Eigentlich könnte da ja auch stehen „…der Freundin des Steuerpflichtigen“ oder „…des Onkels des Steuerpflichtigen“ oder „…des Kumpels Erwin“.
Schöne Grüße
MM
Hmmm,
also irgendwie verstehe ich dich jetzt nicht oder falsch. Also bisher war ich der Annahme, dass derjenige der einen Handwerker bestellt diesen auch bezahlen muss und anhand eines Kontoauszuges auch nachweisen muss, dass er der Auftraggeber die Zahlung an den Auftragnehmer vornehmen muss.
Sonst könnte ja mein Vater eine Arbeit in seinem Haus in Auftrag geben, da er aber arbeitslos ist und sagen wir mal nicht mit einer Steuererstattung zu rechnen hat, gibt er mir die Rechnung, damit ich sie absetze.
Irgenwie bekomm ich das nicht geregelt, dass es so gehen soll?
Klärt mich bitte auf (ähh nur in diesem Fall, das andere weiss ich schon)
Danke Ute
Hallo,
also vielleicht nochmal zur Verständnis: Person A ist Eigentümer eines Hauses, für das nun eine Handwerkerrechnung existiert. Die Rechnung ist ausgestellt auf A.
A lebt in eheänlicher Gemeinschaft mit B. B ist dort auch melderechtlich erfasst. B bezahlt nun die auf A ausgestellte Rechnung.
Wer (A oder B) kann nun die REchnung absetzen?