Handwerkerrechnung, AZ und Schlussrechnung - wann absetzbar

Servus,

Handwerker wird beauftrag, beginnt 2023 mit den Arbeiten, es folgt eine Abschlagszahlung Ende 2023, keine Aufteilung nach Material / Lohn. 2024 werden die Arbeiten fast beendet, eine weitere AZ, wieder keine Aufteilung nach Lohn/Material. 2025 dann endlich die Abschlussrechnung, alles detailliert aufgelistet. wann kann man was in der Steuer berücksichtigen (Handwerkerleistungen)? Alles erst in 2025 weil erst dort die Aufteilung in Material/Lohn vorliegt oder kann schon ein Teil in 2024? Kann ich in dem Fall per Dreisatz die AZ in 2024 in Lohn/Material aufteilen?

Grüße

Hallo,

um es kurz zu machen: die Finanzämter akzeptieren solche Schätzungen grundsätzlich nicht, während die Gerichte bis rauf zum BFH Schätzungen unter Umständen bzw. in bestimmten Einzelfällen gebilligt haben.

Darauf basierend folgende Überlegungen:

  1. Was man in der Steuererklärung angibt, ist das eine, ob das Finanzamt dazu Fragen stellt, etwas anderes.
  2. Wenn das Finanzamt dazu Fragen stellt, kann man mit den Urteilen argumentieren oder einlenken.
  3. Man könnte den Handwerker anrufen und um eine Aufteilung der in Rechnung gestellten Beträge auch für die Zwischenrechnungen bitten.

Gruß
C.

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Danke Dir!