Servus,
Handwerker wird beauftrag, beginnt 2023 mit den Arbeiten, es folgt eine Abschlagszahlung Ende 2023, keine Aufteilung nach Material / Lohn. 2024 werden die Arbeiten fast beendet, eine weitere AZ, wieder keine Aufteilung nach Lohn/Material. 2025 dann endlich die Abschlussrechnung, alles detailliert aufgelistet. wann kann man was in der Steuer berücksichtigen (Handwerkerleistungen)? Alles erst in 2025 weil erst dort die Aufteilung in Material/Lohn vorliegt oder kann schon ein Teil in 2024? Kann ich in dem Fall per Dreisatz die AZ in 2024 in Lohn/Material aufteilen?
Grüße
Hallo,
um es kurz zu machen: die Finanzämter akzeptieren solche Schätzungen grundsätzlich nicht, während die Gerichte bis rauf zum BFH Schätzungen unter Umständen bzw. in bestimmten Einzelfällen gebilligt haben.
Darauf basierend folgende Überlegungen:
- Was man in der Steuererklärung angibt, ist das eine, ob das Finanzamt dazu Fragen stellt, etwas anderes.
- Wenn das Finanzamt dazu Fragen stellt, kann man mit den Urteilen argumentieren oder einlenken.
- Man könnte den Handwerker anrufen und um eine Aufteilung der in Rechnung gestellten Beträge auch für die Zwischenrechnungen bitten.
Gruß
C.
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