Servus,
Handwerker wird beauftrag, beginnt 2023 mit den Arbeiten, es folgt eine Abschlagszahlung Ende 2023, keine Aufteilung nach Material / Lohn. 2024 werden die Arbeiten fast beendet, eine weitere AZ, wieder keine Aufteilung nach Lohn/Material. 2025 dann endlich die Abschlussrechnung, alles detailliert aufgelistet. wann kann man was in der Steuer berücksichtigen (Handwerkerleistungen)? Alles erst in 2025 weil erst dort die Aufteilung in Material/Lohn vorliegt oder kann schon ein Teil in 2024? Kann ich in dem Fall per Dreisatz die AZ in 2024 in Lohn/Material aufteilen?
Grüße