Hallo,
erkennt der Fiskus im Rahmen der ESt-Erklärung (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) eine bar bezahlte Handwerkerrechnung (MWSt ausgewiesen) an ?
Habe mal was davon gehört, dass nur solche Rechnungen (als Kosten) anerkannt werden, wenn der Rechnungsbetrag überwiesen wird.
Gruß
Karl
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo, Überweisung ist nur zwingend erforderlich bei Handwerker-
leistungen im Rahmen des Haushalts (s. Zeilen 112/113 EKStErklärung
2007). Gruß