Handwerkerrechnung bei 2.Wohnung

Hallo
kann man Handwerkerrechnungen auch für Arbeiten an einem 2. Haus das einem gehört (das man evtl. renoviert für ein Einzug später) in der Steuer absetzen?

Liebe Grüße

Hallo Jenny,
da man Handwerkerrechnungen (20% des Arbeits- und Anfahrtskosten werden von der Steuerschuld abgezogen bis maximal 600 € pro Jahr) auch für Reparaturarbeiten in gemieteten Wohnräumen und wie ich hörte sogar für Reparaturarbeiten an Fernsehgeräten und Waschmaschinen in die Steuererklärung aufnehmen kann, warum nicht?

Grüße
WB

Hi Wadlbeisser,

warum nicht?

weil es bei einer Renovierung für einen späteren Einzug evtl. an dem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen mangelt (vgl. § 35 a Abs. 2 Satz 2 EStG).

Daher wohl eher nicht.

Es grüßt

Berta